Internationale Justiz

Afrikanischer Gerichtshof

Im Juni 2014 einigten sich die Mitglieder der Afrikanischen Union auf das Malabo-Protokoll. Damit will man die Zuständigkeit des African Court of Justice and Human Rights (ACJHR) ausweiten, um Völkerstrafrecht und transnationale Verbrechen einzubeziehen. Damit das Protokoll in Kraft treten kann, sind 15 Ratifikationen nötig. Bisher gibt es keine einzige.
Ein internationales afrikanisches Gericht könnte eines Tages Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen: Binnenvertriebene  in der Zentralafrikanischen Republik. Ton Koene / Lineair Ein internationales afrikanisches Gericht könnte eines Tages Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen: Binnenvertriebene in der Zentralafrikanischen Republik.

Der ACJHR ist ein ehrgeiziges Vorhaben. Dafür sollen zwei bestehende afrikanische Gerichtshöfe zusammengelegt werden. Einmal der African Court of Human and People’s Rights, die Gerichtsbarkeit des afrikanischen Menschenrechtssystems. Zum anderen der African Court of Justice, der Gerichtshof der Afrikanischen Union zur Lösung zwischenstaatlicher Konflikte. 2005 kam der Vorschlag auf, sie zusammenzuführen. Die entsprechende Entscheidung wurde 2008 getroffen, mit dem Protokoll betreffend das Statut des ACJHR.

Das Malabo-Protokoll zeigt den Wunsch afrikanischer Staaten nach mehr Macht und Einfluss auf der globalen Bühne. Sie wollen, dass der neue Gerichtshof auf internationaler Ebene Verbrechen angehen kann, die in Afrika begangen wurden. Zugleich widersetzt sich die AU dem internationalen Trend, Amtsträgern keine Immunität mehr zu gewähren.

Durch das Malabo-Protokoll wird das Projekt ACJHR noch ambitionierter. Laut Amnesty International kann „der ACJHR – so wie er im Malabo-Protokoll vorgesehen ist – eine sehr positive Rolle auf einem Kontinent spielen, der regelmäßig von Konflikten und Straflosigkeit bei völkerrechtlichen Verbrechen betroffen ist“. Amnesty weist darauf hin, dass der Gerichtshof für „14 verschiedene Verbrechen, einschließlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“, zuständig sein wird.

Amnesty mahnt aber auch an, dass der ACJHR mehr Richter brauchen wird und dass die Mittel nicht reichen könnten. Zudem verletze die „Immunitätsklausel im Malabo-Protokoll“ einen erreichten internationalen Konsens und die herrschende Praxis, indem sie Staatsoberhäuptern und hohen Staatsbeamten Immunität verleihe.

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