Frauenrechte

Überfordertes Justizpersonal

Mit dem neuen Familienrecht soll in Südafrika das traumatische Erbe der Apartheid überwunden werden, doch inhaltliche, institutionelle und soziale Probleme verhindern die Umsetzung. Frauenorganisationen bemühen sich um Reformen und mehr Rechtssicherheit.


[ Von Rita Schäfer ]

Nach langem Ringen verabschiedete die südafrikanische Regierung 1998 ein neues Ehegesetz, das im November 2000 in Kraft trat. Seither haben Frauen, die nach traditionellen Regeln heiraten, den gleichen Rechtsstatus wie ihre Ehemänner und somit mehr Gleichheit und Rechtssicherheit, unabhängig von der Form der Eheschließung. Über grundlegende Veränderungen des Eherechts hatten reformorientierte Rechtsexpertinnen und Konservative schon während der politischen Wende 1994 diskutiert; nach der Verabschiedung der neuen Verfassung von 1996 setzten sie ihre Kontroversen fort. Aktuell ist die Debatte wegen des seit Mai 2009 amtierenden Präsidenten Jacob Zuma neu entfacht: Er ist mit mehreren Frauen verheiratet und überzeugter Polygamist.

Wie überall auf der Welt drückt sich auch in Südafrika im Familienrecht die Geschlechterpolitik des Landes aus. Es bildet eine Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Leben. Rechtsreformen sollen Basis für Strukturveränderungen sein, dabei resultieren sie oft aus Kompromissen. Sie zeigen, wie eng Rechtsentwicklungen mit sozialen Veränderungen und Diskussionen über Normen und Werte verwoben sind – die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen darüber sind entsprechend konfliktreich. Immerhin strukturiert das Familienrecht Kernbereiche der Geschlechter- und Generationenbeziehungen und beeinflusst die Lebensrealität von Frauen, Männern und Kindern. Das gilt für staatliche Vorgaben zu Eheschließungen, Status der Ehepartner, Regelung ihrer Besitzverhältnisse, Sorgerecht für die Kinder und Scheidungs-, Unterhalts- und Erbrecht.

Lücken im System

Als Anfang der 1990er Jahre Homeland-Bewohnerinnen erstmals über Rechtsreformen mitentscheiden konnten, taten sich Organisationen wie das Rural Women’s Movement mit Rechtsexpertinnen zusammen. Gegen den Widerstand der chiefs setzten sie durch, dass die neue Verfassung auch in ländlichen Siedlungen rechtsgültig ist. Die chiefs wollten ihren Herrschaftsbereich – die früheren Homelands – weiterhin nur dem customary law unterstellen, um die Kontrolle über die Frauen und Familienbelange zu bewahren. Die Verfassung sollte ihnen das Recht auf die Ausübung ihrer Kultur sichern. Doch die Aktivistinnen hatten Erfolg: Traditionalismus wurde den Gleichheitsgrundsätzen untergeordnet. Das neue Rechtssystem sollte für die ganze Gesellschaft gleichermaßen gelten.

Vor Kommunalwahlen wurde jedoch wiederholt die weiterhin bestehende Macht der chiefs deutlich. Sie drohten, den Wahlverlauf zu stören, manche bezeichneten die Reformen als Verrat an Kultur und Tradition. Sie fanden Rückhalt bei zahllosen schwarzen Männern, die sich durch die neuen Frauenrechte verunsichert fühlten.

Bislang wurden die Männer – trotz Vorgaben der Regierung zum Gender-Mainstreaming – nicht aktiv in die Transformationsprozesse eingebunden. Das führt zu Irritationen, zumal nach ihren demütigenden Erfahrungen mit der Apartheidpolitik und dem rassistischen Verhalten vieler Weißer. Auf der Suche nach neuen maskulinen Identitätsmustern interpretieren etliche schwarze Männer die traditionelle und patriarchale Geschlechterordnung selektiv, obwohl heute jede Frau offiziell als eigenständige und vollwertige Rechtsperson gilt.

Die Rechtsreformer wollten die familiäre und wirtschaftliche Verhandlungsmacht von Frauen verbessern. Doch im Gesetzestext des neuen Eherechts bleibt etliches unklar und lückenhaft. Zum Beispiel wissen viele Eheleute bis heute nicht von der Pflicht, eine nach traditionellen Regeln geschlossene Ehe offiziell registrieren zu lassen. Manchen ist auch einfach die Anreise zu den zuständigen Institutionen in den oft weit entfernten Städten zu aufwendig.

Eine polygame Eheschließung muss der Mann schriftlich beantragen und zudem eine gerichtliche Bewilligung einholen. Er muss die Besitzaufteilung erläutern und bestätigen, dass die Frauen, mit denen er bereits verheiratet ist, einer neuen Ehe zustimmen. Zahlreiche Justizmitarbeiter kennen diese Vorschriften selbst nicht, daher fehlen oft die notwendigen Dokumente. Ehekonflikte finden für viele Frauen in einem rechtlichen Vakuum statt, besonders wenn der Mann die traditionellen Verpflichtungen, wie etwa Brautpreiszahlungen, nicht oder nur zum Teil erfüllt hat.

Informationsbedarf

Frauen-Rechtsorganisationen, die bei Ehekonflikten konkrete Rechtshilfe leisten, sind daher enorm wichtig. Das Women’s Legal Centre in Kapstadt oder Tswaranang in Johannesburg etwa beraten und informieren in den verschiedenen Landessprachen. Die Expertinnen setzen in ländlichen Gebieten die Frauen, die nach traditionellen Rechtsregeln geheiratet haben, über ihre Rechte in Kenntnis.

Aber auch Amtsrichter zählen zu ihrer Zielgruppe, denn etliche Vertreter der staatlichen Justiz wissen selbst nicht genug. Außerdem behindern Geschlechterstereotypen eine objektive Rechtsprechung, was sich in Urteilen zu häuslicher Gewalt und Vergewaltigungen widerspiegelt. Rechtsexpertinnen vermitteln somit nicht nur Wissen, sondern versuchen zudem, die Einstellung der Menschen zu verändern.

Umfassende Aufklärung ist auch für die Umsetzung des 2004 geänderten Erbrechts nötig; seitdem sind alle Kinder als Erben gleichgestellt, auch Töchter können erben. Das ist ein Erfolg der Rechtsexpertinnen; sie wollten bei den oft eskalierenden Streitigkeiten über Wohn- und Landrechte Sicherheiten für Aids-Waisen und Teenager-Haushalte schaffen. Aids-Waisen werden oft von jungen Mädchen versorgt, die von ihren Verwandten vertrieben wurden. Das neue Erbrecht ist somit richtungweisend für eine Gesellschaft, in der die Feminisierung der Armut zunimmt und die insbesondere junge Frauen diskriminiert und mit Gewalt ausgrenzt.

Ähnlich wie beim Eherecht ist die Umsetzung dieser Reform mit massiven Konflikten verbunden. Auch hier geht es um Macht und Kontrolle über Ressourcen. Daher ist es wichtig, Frauen-Rechtsorganisationen als zivilgesellschaftliche Interessenvertretung zu stärken. Sie stehen im kritischen Dialog mit den zuständigen politischen Entscheidungsträgern und fordern einen funktionierenden Rechtsstaat.

Geberorganisationen, die Fördergelder für zivilgesellschaftliche Organisationen in Südafrika streichen, sollten mit Lobreden auf die erfolgreiche Umsetzung von Demokratie, Frauen- und Menschenrechten im Land am Kap zurückhaltend sein. Faktisch belegt Südafrika nach wie vor Spitzenpositionen in den internationalen Statistiken zu häuslicher Gewalt, Vergewaltigungen und HIV/Aids – ganz abgesehen von Mordraten, xenophober Gewalt und anderen Straftaten. Die Etablierung eines Rechtsstaates, der wegen seines schweren historischen Erbes die Verwirklichung von Frauen- und Menschenrechten zum Verfassungsauftrag erhoben hat, ist kompliziert und konfliktreich. Neben staatlichen Institutionen sind auch zivilgesellschaftliche Organisationen bedeutend; für mehr Verhandlungsmacht brauchen sie aber verlässliche Unterstützung.

Grenzüberschreitende Netzwerke

Die Nachbarländer Südafrikas sind mit ähnlichen Problemen konfrontiert. So hat der Women and Law in Southern Africa Research Trust (WLSA), ein regionales Netzwerk von Frauen-Rechtsorganisationen, eine große Kampagne gegen Mädchenhandel und Zwangsprostitution im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2010 gestartet. Die RedLight 2010 Campaign wird von WLSA und zahlreichen Bündnispartnerinnen aus allen SADC-Ländern getragen. Neben Programmen für Kinder und Jugendliche haben sie Vorschläge für Gesetzesreformen und deren Umsetzung in den SADC-Ländern erarbeitet. WLSA setzt sich seit Jahren für Familienrechtsreformen und die Verbesserung der Rechtspraxis im südlichen Afrika ein. Die WLSA-Expertinnen arbeiten mit dem Konzept des „living law“, das auf einen kritischen und konstruktiven Dialog mit traditionellen Autoritäten abzielt. Zudem gehen sie gegen häusliche und sexuelle Gewalt vor.

Der transnationale Handel mit Zwangsprostituierten ist seit Jahren ein Problem. Dennoch hat kaum eine Regierung Gesetze zur strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler verabschiedet – oder sie werden einfach nicht angewandt. Weder Schlepper noch Freier müssen mit Strafen rechnen. Frauen- und Kinderrechtsexpertinnen fürchten, dass vor allem junge Mädchen, etwa marginalisierte Aids-Waisen, unter falschen Versprechungen aus Nachbarländern angeworben und nach Südafrika gebracht werden. Die erwarteten ausländischen Fußballfans gelten als zahlungskräftige Kunden, deren Angst vor einer HIV-Infektion durch sehr junge Prostituierte gemindert werden soll.

Offiziell ist Prostitution in Südafrika verboten; inzwischen wird aber über eine Legalisierung während der WM diskutiert. Einzelne ANC-Parlamentarier befürworten den Vorschlag im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung; konservative Kräfte wollen dagegen am Verbot festhalten. Manche Frauenrechtlerinnen sind für die Legalisierung, andere dagegen. Einig sind sie sich aber insofern, als es ihnen nicht um Moral, sondern um die Rechte von Frauen und Mädchen geht. Sie verlangen, dass die südafrikanische Regierung diese besser schützt – und zwar nicht nur während der WM 2010.

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