Rechtswissenschaft

Verbesserungsbedarf

Die Jura-Ausbildung in Bangladesch muss grundlegend und durchdacht reformiert werden. Bisher lernen Studenten „Black letter law“ – also buchstabengetreue Rechtsauslegung. Soziale Dimensionen des Fachs, Ethik und selbst die Menschenrechte werden trotz ihrer hohen Entwicklungsrelevanz nicht ausreichend gelehrt. Wenn Bangladesch seine Verfassungsziele erreichen soll, müssen die juristischen Fakultäten mehr leisten.

Von Ridwanul Hoque

Die Leistung von Juristen beruht auf ihrer Ausbildung. Leider zeigt der Bangladesh Bar Council (die Rechtsanwaltskammer, die Standards festlegt) kaum Interesse daran, seiner Verpflichtung zur Anhebung des Niveaus nachzukommen. Die University Grants Commission und das Bildungsministerium werden ihren Aufsichtsrollen auch kaum gerecht.
Um Rechtsanwalt oder Richter zu werden, braucht man in Bangladesch einen Jura-Abschluss. Es gibt drei Ausbildungsoptionen:
– Sechs staatliche und mehr als 30 private Universitäten bieten einen Abschluss nach einem vierjährigen Studium an einer Law School an. Höhere Abschlüsse gibt es nur an den Universitäten.
– Ungefähr 80 Law Colleges lehren Rechtswissenschaft in Abendkursen. Die Geschichte der Teilzeit-Curricula reicht bis Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Weder die Studierenden noch die Lehrer – praktizierende Anwälte – sind ganztags dabei. Diese Law Colleges unterliegen keinen ausreichenden Regeln. Sie bieten oft keine gute Ausbildung.
– Der Bar Council bietet eine nicht sonderlich effektive Ausbildung für Berufsanfänger.

Die Jura-Studiengänge an Universitäten und Abendschulen unterscheiden sich sehr. Die Universitäten bieten im Durchschnitt 28 Module, während die Law Colleges nicht einmal halb so viele Fächer lehren. Leider hat der Bar Council keine „Kernfächer“ definiert. Immerhin haben die universitären Jura-Fakultäten in den letzten Jahren ihre Curricula modernisiert. Zu den neuen Fächern gehören etwa Internet- und Verbraucherrecht. Allerdings bleiben Inhalt, Qualität und Reichweite der Lehrpläne weiter diskutabel. Gravierender ist, dass manche entwicklungsrelevanten Fächer fehlen – wie etwa Bergrecht, das den Abbau von Bodenschätzen behandelt. Selbst die Menschenrechte werden nicht in ihren nationalen Kontext gestellt.

Generell setzt das Jura-Studium in Bangladesch Rechtsfragen nicht in den nötigen sozialen und fachübergreifenden Zusammenhang. Keine Universität bietet ein Seminar zu „Recht und Gesellschaft“. Das ist unbefriedigend.

Ausgebremster Wandel

Rechtstaatlichkeit ist ein wichtiger Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung. Die Law Schools müssen mehr leisten, als nur Abschlüsse zu vergeben und bestenfalls juristische Klempner zu produzieren. Das Recht muss als Instrument des sozialen Wandels dienen und helfen, die Verfassungsziele einer gerechten und rechtstaatlichen Gesellschaft zu verwirklichen. Die Law Schools haben deshalb große gesellschaftliche Relevanz.

Das Jura-Studium in Bangladesch folgt dennoch hauptsächlich dem Black-Letter-Ansatz. Das ist völlig überholt. Nötig wäre eine Entwicklungsvision. Wichtige Themen, darunter soziale Gerechtigkeit und Bürgerrechte, werden nicht mit Blick auf die Realität des Landes gelehrt. In gewisser Weise reflektiert das die Arbeitsmarktnachfrage. Die Jura-Fakultäten produzieren in erster Linie Rechtsanwalt-Trainees, die Kanzleien bei Prozessen helfen können.

Kompetente Juristen werden aber auch in anderen Bereichen der Gesellschaft gebraucht: in der Judikative, an den Universitäten, in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Bangladesch bereitet Jura-Studenten nicht darauf vor.

Die Law Commission von Bangladesch veröffentlichte 2007 ihren ersten und bislang einzigen Bericht über die juristische Ausbildung. Er betonte die Notwendigkeit eines „modernen und gesellschaftlich relevanten Jura-Studiums“. Die Schlussfolgerung war: „Akademisch gut gebildete Jura-Absolventen mit guter berufsrelevanter Ausbildung wären eine großartige Ressource für diverse Bereiche unserer nationalen Entwicklung.“

Zweifellos sollte das Jura-Studium in Bangladesch Recht nicht nur als Berufsfeld behandeln, sondern auch als humanwissenschaftliche Disziplin. Dieser Aspekt fehlt. Relevante nichtjuristische Themen für die Ausbildung wären Ethik, Anthropologie, Soziologie, Ökonomie, Ökologie und Technologie. Unser Land braucht Juristen, die solche Fragen verstehen – aber es bildet sie nicht aus. Während westliche Länder kontinuierlich über die adäquaten Inhalte des Jura-Studiums diskutieren, findet diese Frage in Bangladesch kaum Beachtung.

Nur eine einzige Universität in Bangladesch bietet nach US-Vorbild eine „Law clinic“. In diesem Lehrangebot bearbeiten die Studierenden echte Rechtsprobleme benachteiligter Bürger oder nichtstaatlicher Organisationen kostenfrei. Derlei sorgt für Praxiserfahrung und sensibilisiert für soziale Fragen, gehört aber in Bangladesh nicht zum Routineprogramm. Für Jura als Dienstleistung für arme Menschen fehlt weitgehend das Verständnis.

Es wird auch viel zu wenig Rechtsforschung im Sinne der kritischen Analyse von Gesetzestexten, Rechtsprechung und Minderheitsvoten betrieben. Dieses Thema ist nicht einmal an den führenden staatlichen Universitäten vorgeschrieben. Entsprechend nehmen die universitären Jura-Zeitschriften keine Beiträge von Studenten an. Es gibt kein einziges Universitätszentrum für Rechtsforschung.

Die Wirtschaftsliberalisierung in Bangladesch begann Ende der 1980er Jahre. Dabei wurden zahl­reiche, von Gebern vorgeschlagene Reformen eingeführt. Um das Rechtssystem zu stärken, wurden zudem eine ständige Law Commission und ein juristisches Fortbildungszentrum geschaffen. Der juristischen Ausbildung dagegen schenkten die Reformer kaum Beachtung.

Vielfältige Herausforderungen

Das Jura-Studium an Abendcolleges scheint das schwächste Glied im System zu sein. Es ist kaum mehr als das Tor zu Examen. Aber nicht nur die Colleges kämpfen mit vielfältigen Herausforderungen. Den staatlichen Jura-Fakultäten mangelt es an Mitteln. An der Dhaka University Law School sitzen in den Seminaren vor dem ersten Abschluss 120 Studenten. Diese Zahl zeigt schon, dass eine effektive Interaktion von Lehrenden und Studierenden kaum möglich ist.

Die privaten Universitäten haben andere Probleme. Es gibt wenig gute Studenten. Wegen der stark gewachsenen Zahl von Privatunis sind auch gute Lehrkräfte rar.

„Es gibt vereinzelte Versuche an einigen Universitäten, die Lehre praxisorientierter zu gestalten“, befand M. Shah Alam im Jahr 2007 im Auftrag der Law Commission. Insgesamt aber beruhen Lehre und Prüfungen größtenteils auf Vorlesungen. Kritisches Denken und tiefgehende Analyse sind nicht gefragt.

Viele Studenten kritisieren Lehre und Prüfungen, die nur auf Auswendiglernen hinauslaufen. Law Schools sollten ihre Studierenden motivieren, viel und breit angelegt zu lesen. In Bangladesch ermutigen sie aber nur zur Lektüre einfacher Lehrbücher. Originaltexte werden kaum verwendet.

Teilweise beeinflusst die Politik die Berufung von Professoren, was offensichtlich deren Kreativität und Engagement beeinträchtigt. Wenige Wissenschaftler schreiben gute Fachbücher oder Forschungsaufsätze. Generell fehlt den Jura-Fakultäten in Bangladesch eine Kultur des kritischen Studierens und Analysierens von Fallbeispielen und Gesetzen.

Es gibt auch landesspezifische Herausforderungen. Englisch als Lehrsprache ist ein Problem, denn die große Mehrheit der Bevölkerung spricht Bengali. Allerdings verwenden die Gerichte Englisch, weil das Recht auf englischem Common Law basiert, das sich auf richterliche Fallentscheidungen stützt. Angesichts der schwachen rechtswissenschaftlichen Kultur Bangladeschs wäre es ein Desaster, auf die wertvollen englischsprachigen Quellen aus vielen anderen Ländern zu verzichten.

Notwendige Reform

Obwohl viele Bangladeschis die Law Schools kritisieren, hat noch keine Behörde oder Institution jemals Richtlinien für die juristische Ausbildung formuliert (Alam 2007). Sie muss eindeutig verbessert werden. Aber die Zuständigkeit dafür ist unklar, und das Spiel mit Schuldzuweisung nimmt kein Ende. Es gibt keinen Grundkonsens darüber, welche Maßnahme am dringendsten ist. Wichtig sind eine Standardisierung von Studium und Lehrplänen. Die Regierung muss ein umfassendes Konzept vorgeben. 40 Jahre nach der Unabhängigkeit des Landes leiden Rechtstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und der gleichberechtigte Zugang zur Justiz unter Korruption und verantwortungslosem Regierungshandeln.

Reformen des Jura-Studiums sollten darauf abzielen, die Verfassungsziele zu verwirklichen. Bis die Regierung Standards festlegt, müssen die einzelnen Law Schools und ihre Lehrenden ihr Bestes tun, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Niemand hält sie davon ab, das juristische Wissen zu vermitteln, das den sozioökonomischen Fortschritt antreibt.

Relevante Artikel

Governance

Um die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist gute Regierungsführung nötig – von der lokalen bis zur globalen Ebene.