Editorial

Richter beurteilen

In italienischen Gerichtssälen steht an der Wand: „Das Gesetz ist für alle gleich.” Bis die Justiz Silvio Berlusconi wegen Steuerhinterziehung verurteilte, dauerte es dennoch zwei Jahrzehnte. Auch weiterer Vergehen angeklagt, hat sich der frühere Regierungschef der Rechtsprechung lange entzogen. Unter anderem änderte er mit seiner Parlamentsmehrheit Verjährungsfristen. Sein Beispiel zeigt, dass die Justiz auch in reichen Ländern ausgebremst werden kann. Mächtige Menschen mögen Kontrollen generell nicht. Sie brauchen auch den Schutz der Justiz nicht unbedingt, wenn sie ihre Sicherheit auf an­dere Weise organisieren. Es sind die Schwachen, die von fairer und zuverlässiger Rechtsprechung abhängen.
Supreme Court justices in Kenya. Sayyid Azim/AP Photo/picture-alliance Supreme Court justices in Kenya.

Rechtssicherheit ist eine Grundlage guter Staatsführung. Wo Bürger der Justiz trauen, wollen sie das Recht gar nicht in die eigene Hand nehmen. Das stärkt das staatliche Gewaltmonopol und sichert den Frieden. Wo Menschen der Justiz trauen, wissen sie zudem, dass Verträge einklagbar sind. Das macht die Marktwirtschaft dynamisch.

Frieden und Märkte haben derweil internationale Relevanz. Es ist richtig, dass der Internationale Strafgerichtshof (IstGH) eingreifen kann, wenn die nationale Justiz nach Bürgerkrieg und Krawall mit der Ahndung von Gewaltverbrechen überfordert ist. Es hat einen Grund, dass Handelsabkommen oft Paragraphen über die Lösung von Streitigkeiten enthalten. Diese internationalen Heran­gehensweisen sind umstritten, weil sie nationale Hoheitsrechte einschränken. Es ist auch nicht leicht, die richtige Balance zu finden. Der Verzicht auf Souveränität, um vergangene Verbrechen aufzuarbeiten, ist aber offensichtlich weniger problematisch als die Einschränkung des wirtschaftspolitischen Gestaltungsraums für alle Zukunft.

Im staatsphilosophischen Denken sind Demokratie und Rechtsstaat sozusagen Zwillinge. In gewissem Maß ist Rechtssicherheit ohne Volksherrschaft denkbar, so sich denn ungewählte Regierungen richterlicher Kontrolle unterwerfen. Ohne Rechtsstaat gibt es aber keine Demokratie, denn die Verfassungsgrundsätze müssen garantiert sein.

Die Justiz braucht Unabhängigkeit. Sie ist nicht glaubwürdig, wenn sie einer anderen Staatsgewalt dient. Deshalb darf in einer Demokratie niemand über den höchsten Richtern stehen. Weil diese also selbst nicht mehr unmittelbar beaufsichtigt werden, hängt ihre Glaubwürdigkeit von ihrem tadellosen Verhalten ab. Sie müssen alle relevanten Parteien öffentlich anhören. Sie müssen die Verfahrensregeln beherzigen, die dazu gemacht sind, zu überzeugenden Urteilen zu gelangen. Und sie müssen ihre Entscheidungen sorgfältig begründen. In einer Demokratie darf indessen auch keine Institution von Kritik ausgenommen werden. Die höchsten Richter müssen deshalb die öffentliche Diskussion ihrer Entscheidungen akzeptieren. Medien, Wissenschaft und indi­viduellen Bürgern steht die Freiheit zu, die Leistung der Justiz in rationaler Debatte zu beurteilen.

Weder Menschen noch ihre Institutionen können jemals perfekt sein, und manche Richtersprüche werden immer umstritten bleiben. Es ist kein gutes Zeichen, wenn die oberste Gerichtsbarkeit über Wahlausgänge entscheiden muss – wie in diesem Jahr in Kenia und im Jahr 2000 in den USA geschehen. Es ist aber besser, solche Fälle den Richtern zu überlassen, als in blutige Unruhen abzugleiten. Selbst wo es Zweifel an der Autorität der Richter geben mag, bleibt es deren Aufgabe, Verfassungs­krisen nicht eskalieren zu lassen.

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