Rechtsstaatlichkeit

Besserer Zugang zu Gerichten für Vergewaltigungsopfer

Sexuelle Gewalt gibt es weltweit, die Opfer sind meist Frauen. Oft werden die Taten nicht geahndet – auch, weil die gerichtliche Strafverfolgung für Opfer belastend sein kann. Das ist auch in Pakistan so, aber hier ändert sich gerade manches zum Besseren.
Ayesha Maliks Vereidigung als Richterin am Obersten Gerichtshof am 24. Januar 2022. picture alliance / REUTERS / Handout Ayesha Maliks Vereidigung als Richterin am Obersten Gerichtshof am 24. Januar 2022.

Seit Januar 2022 ist Ayesha Malik als erste Frau Richterin am Obersten Gerichtshof Pakistans. Ihre Berufung zeigt, dass die Gender-Gerechtigkeit in dem Land Fortschritte macht. Schon zuvor hat sie viel dafür getan, um Frauen den Zugang zur Justiz zu erleichtern.

Als Richterin am Hohen Gerichtshof von Lahore fällte Malik 2021 ein wegweisendes Urteil im Fall Sadaf Aziz gegen Pakistan. Seither müssen Opfer sexueller Gewalt weniger Angst davor haben, die Täter zu verklagen. Malik entschied, dass Tests auf Jungfräulichkeit gegen die Grundrechte auf Leben, Gleichheit, Würde und Privatsphäre verstoßen, die in der pakistanischen Verfassung verankert sind. Damit spielt die sexuelle Vorgeschichte eines Vergewaltigungsopfers keine Rolle mehr für die Strafverfolgung.

Zuvor waren in Vergewaltigungsfällen bei unverheirateten Frauen und Mädchen zutiefst demütigende Prozeduren die Regel. Ein Arzt führte dazu zwei Finger in die Vagina ein und beurteilte, ob dies leicht und schmerzfrei ging. Befand er, das Jungfernhäutchen sei bereits vor der Straftat gerissen, galt das Opfer als „an Geschlechtsverkehr gewöhnt“, „unmoralisch“ oder „unkeusch“. Fehlten zudem Blutergüsse, stützte das sein Urteil. Allzu oft wiesen Gerichte Vergewaltigungsfälle aufgrund solcher Einschätzungen ab. Wurden Täter doch bestraft, fiel die Strafe milder aus, wenn das Opfer einen vermeintlich zweifelhaften Ruf hatte. Das Ansehen des Opfers wurde dabei oft dauerhaft ruiniert.

Richterin Malik urteilte, die Praxis solcher Tests auf Jungfräulichkeit entbehre jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Im männerdominierten Pakistan sind die weitaus meisten Richterstellen von Männern besetzt. Im vergangenen Jahr war Malik eine von nur sechs Frauen unter den 115 Richterinnen und Richtern der fünf Hohen Gerichtshöfe Pakistans. Der Hohe Gerichtshof von Lahore ist zwar nur für den Punjab zuständig, aber Malik forderte in ihrem Urteil, die Tests auf Jungfräulichkeit landesweit abzuschaffen.

Folgen auf nationaler Ebene

Das kam an. Der Oberste Gerichtshof schloss sich an und entschied im Fall Atif Zaheef gegen den Staat, dass Tests auf Jungfräulichkeit bei sexueller Gewalt keine Rolle spielen. Die Erwähnung der sexuellen Vorgeschichte eines Opfers verstoße gegen deren Recht auf Leben, Freiheit, Privatsphäre und Würde, so das Gericht. Wenig später wiesen die Regierungen der Provinzen Punjab und Sindh die Gesundheitsämter an, nicht mehr auf Jungfräulichkeit zu testen.

Es ist zu hoffen, dass mit Maliks Berufung an den Obersten Gerichtshof Opfer sexueller Gewalt von Gerichten auch in anderer Hinsicht mit mehr Respekt behandelt werden. Beispielsweise gibt es oft gute Gründe dafür, der Polizei ein Verbrechen erst mit Verzögerung zu melden. Allgemein wird angenommen, Opfer gingen immer sofort zur Polizei – es sei denn, sie haben etwas zu verbergen. Das ist zu hinterfragen. Sobald jemand zögert, Anzeige zu erstatten, gilt das als Zeichen dafür, dass zuvor eine Beziehung bestand oder der sexuellen Handlung zugestimmt worden sei. Im Fall einer gelähmten Frau entschied der Hohe Gerichtshof von Sindh, sie habe den Handlungen zugestimmt – weil sie Familie und Polizei nicht sofort informiert hatte.

Weshalb Opfer schweigen

Dass Vergewaltigungsopfer oft schweigen, hat natürlich meist ganz andere Gründe. Sexuelle Gewalt verletzt die Opfer seelisch schwer. Die Erfahrung absoluter Hilflosigkeit und Verletzlichkeit ist traumatisch und der Übergriff auf die Intimsphäre beschämend. Oft können die Opfer nicht einmal nahestehenden Menschen erzählen, was passiert ist. Besonders schwierig ist es, wenn es an sexueller Aufklärung fehlt. Teenager etwa verstehen oft kaum, was ihnen widerfahren ist. Zudem haben viele nie gelernt, dass sie „Nein“ sagen dürfen, selbst gegenüber Höhergestellten (siehe Mahwish gul auf www.dandc.eu).

Sich vor Fremden erklären zu müssen – vor Polizisten, Anwälten und Richtern – ist schon für sich genommen beängstigend. Leider verstärken Gerichtsverfahren das Trauma oft: Opfer können sich erneut entblößt, beschämt und missbraucht fühlen. Das führt dazu, dass Vergewaltigung weltweit viel zu selten angezeigt wird – und es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Täter ohne Strafe davonkommen. Wo aber Verbrechen immer wieder unbestraft bleiben, fühlen sich Menschen nicht sicher. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, gilt es, sexuelle Gewalt konsequent zu verfolgen. Die Opfer müssen dem Rechtssystem trauen können. Maliks Urteil am Hohen Gerichtshof erlaubt es Pakistan, wichtige Schritte zu unternehmen, um dieses Vertrauen aufzubauen.

Bereits zuvor gab es Fortschritte: Unter Premierminister Nawaz Sharif verabschiedete die Regierung im Jahr 2016 Gesetze, die die Lage für Vergewaltigungsopfer verbesserten. Wichtige Aspekte sind:

  • das Verbot, die Identität eines Opfers zu enthüllen, um sie vor öffentlicher Demütigung zu schützen,
  • mehr Schutz für weibliche Zeugen und  
  • härtere Strafen für den Missbrauch Minderjähriger und von Menschen mit Behinderung, sowie für jene, die ihre Machtposition dazu missbrauchten, um andere zu vergewaltigen.

Generell ist die Rechtsstaatlichkeit seit 2008 in Pakistan in vielerlei Hinsicht stärker geworden – obgleich es auch Rückschläge gab. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass Pakistan derzeit seine dritte gewählte Regierung in Folge hat, und dass es 2013 und 2018 friedliche Machtwechsel gab. Mehrere neue Gesetze bieten Schutz gegen gender-basierte Verbrechen. Schwächere erfahren mehr Unterstützung. Die Bürger sind besser organisiert und mobiler, wie etwa der jährliche Aurat-Marsch zeigt, ein Frauen-Marsch, der am internationalen Frauentag in ganz Pakistan stattfindet.

Natürlich muss noch viel passieren – auch beim rechtlichen Umgang mit sexueller Gewalt. Wie in vielen anderen Ländern spielen die Moral und Keuschheit der Opfer vor pakistanischen Gerichten immer noch eine zu große Rolle. Beispielsweise fragen die Richter nach der Kleidung des Opfers. Knallige Farben oder „freizügige” Kleider gelten als Unsitte. Sich ohne Begleitung im öffentlichen Raum aufzuhalten gilt als Provokation, besonders nach Einbruch der Dunkelheit. Leider konzentrieren sich die Gerichte oft mehr auf die vermeintliche Persönlichkeit des Opfers als auf die ihm angetane Gewalt.

Probleme dieser Art sind weit verbreitet. In Pakistan verbessert sich die Lage – das macht den Alltag für Frauen und Mädchen immerhin ein Stück sicherer.

 

Marva Khan ist Assistenzprofessorin für Recht an der LUMS (Lahore University of Management Sciences) und Mitbegründerin des Pakistani Feminist Judgments Projects.
marva.khan@lums.edu.pk

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