Recht

Vorsorgliche Beweissicherung

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) soll schwere Verbrechen ahnden, wenn die nationale Justiz wegen Bürgerkrieg, Diktatur oder anderen Gründen ausfällt. Auch andere internationale Tribunale dienen diesem Zweck. Der Erfolg hängt von vielen Faktoren ab.
Navi Pillay als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte 2014 auf Dienstreise im Südsudan. UNMISS/picture-alliance/dpa Navi Pillay als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte 2014 auf Dienstreise im Südsudan.

Die südafrikanische Juristin Navanethem Pillay nimmt den IStGH vor der Kritik einiger afrikanischer Spitzenpolitiker in Schutz. Letztere werfen ihm vor, ein Instrument der reichen Nationen zu sein und sich unverhältnismäßig viel mit Afrika zu beschäftigen. Oft ist das persönliche Interesse dieser Männer offensichtlich: Sie fürchten den IStGH (siehe E+Z/D+C e-paper 2018/02, S. 15).

Die unter dem Spitznamen „Navi“ bekannte Pillay weist diese Kritik zurück. Von fehlendem afrikanischen Rückhalt des IStGH könne keine Rede sein. In fünf von acht IStGH-Verfahren hätten die betroffenen Länder selbst das Gericht aufgerufen. Pillay hat lange persönliche Erfahrung mit internationaler Strafjustiz. Sie war Richterin am IStGH und davor am International Criminal Tribunal for Rwanda. Bekannt wurde sie aber vor allem als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte von 2008 bis 2014.

Wie Pillay ausführt, wollen viele Afrikaner die Straflosigkeit von Autokraten und Kriegsherren beendet sehen. Der Kontinent sei auch ein „gutes Beispiel“ für regionale überstaatliche Gerichtsbarkeit ohne Anrufung des IStGH. So musste sich der frühere tschadische Diktator Hissène Habré vor einem Sondertribunal der Afrikanischen Union (AU) im Senegal verantworten. Es verurteilte ihn im Mai 2016 zu lebenslanger Haft wegen der Anordnung von Morden und wegen sexuellen Missbrauchs.

Pillay bedauert die begrenzte Zuständigkeit des IStGH. Wenn ein Täter nicht aus einem der IStGH-Mitgliedsländer stammt oder seine Tat nicht in einem dieser Länder verübt hat, kann das Gericht Verfahren gegen ihn nur unter zwei Bedingungen beginnen: Entweder der UN-Sicherheitsrat erteilt ihm das Mandat dazu, oder ein betroffenes Land erkennt seine Zuständigkeit an, ohne dem IStGH anzugehören. Daraus folgt, wie Pillay erklärt, dass der IStGH derzeit nichts gegen Straflosigkeit im syrischen Bürgerkrieg oder im Gaza-Streifen tun kann.

Trotz Uneinigkeit im Sicherheitsrat sind die UN mit Blick auf Syrien indessen nicht völlig untätig. Die UN-Vollversammlung hat 2016 den „International, Impartial and Independent Mechanism on Syria“ (IIIMS) geschaffen. Er sammelt wie eine Staatsanwaltschaft eigeninitiativ Beweismaterial, das – falls es eines Tages Prozesse gibt – nützlich sein wird.

Der IIIMS ist wenig bekannt, sollte aber nicht unterschätzt werden, sagt dessen stellvertretende Leiterin Michelle Jarvis. Oft hätten nach früheren Konflikten mühsam Beweise für Strafverfahren gesucht werden müssen. Deshalb sei die vorbereitende Dokumentation wichtig.

Bei einer Veranstaltung des Auswärtigen Amts in Berlin betonte Jarvis im Mai zudem, die Zusammenarbeit von internationalen Institutionen mit nationalen Behörden sei oft wertvoll. So habe sich etwa der von den UN eingerichtete Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) auf nationale Staatsanwaltschaften gestützt, die zu der Beweissammlung beitrugen. Insgesamt seien rund 9 Millionen Seiten zusammengekommen.

Auch David Tolbert, der ehemalige Vorsitzende des zivilgesellschaftlichen New Yorker International Centers for Transitional Justice, weiß, dass sich die Arbeit internationaler Strafjustiz oft schwierig gestaltet. Für die Strafverfolgung hochrangiger Militärs sei eine „enorme Menge an Informationen“ nötig. Hinzu kämen Aspekte wie Sicherheit, Kostenfragen und Übersetzungsprobleme. Um dauerhaften Frieden zu schaffen, reiche es auch nicht, Verbrechen aufzuarbeiten. Das gelte zum Beispiel für Kolumbien, wo die Regierung nach mehreren Jahrzehnten Bürgerkrieg einen Friedensvertrag mit der linken Rebellenorganisation FARC schloss. Tolbert spricht von einem „Inter-Generationen-Projekt“.

Auch die ehemalige UN-Hochkommissarin Navi Pillay erkennt Handlungsbedarf jenseits der Justiz. Sie stellt fest: „Kein Entwicklungsland produziert Waffen.“ Ohne Waffenexporte könnten viele Gewaltkonflikte nicht derart verheerend eskalieren.

 

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