Kambodscha

Folterchef der Roten Khmer verurteilt

Das Sondertribunal für die Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha hat im Juli sein erstes Urteil gefällt: Kaing Guek Eav alias Duch muss für 19 Jahre hinter Gitter. Der Staatsanwaltschaft ist das zu wenig. Sie hat daher Berufung eingelegt. Duch selbst hatte auf Freispruch geklagt.

Mindestens 15000 Menschen wurden in Tuol Sleng festgehalten, gefoltert und hingerichtet. Nach 1975 war das, als die kommunistischen Roten Khmer unter Pol Pot in Kambodscha an die Macht kamen. Insgesamt starben bis 1979 wohl etwa 1,7 Millionen Kambodschaner – viele verhungerten, zahlreiche wurden auch hingerichtet. Für die, die im Foltergefängnis Tuol Sleng in der Hauptstadt Phnom Penh den Tod fanden, gibt es nun einen Schuldigen. Das Sondertribunal für die Verbrechen der Roten Khmer verurteilte den ehemaligen Gefängnisaufseher Kaing Guek Eav alias Duch für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die er während des Regimes von Pol Pot begangen hat.

Duch, der von 1975 bis 1979 das Foltergefängnis leitete, gestand im Laufe des Prozesses seine Schuld ein, stellte sich aber als unwichtigen Teil des Systems dar. Das Gericht verklagte ihn zu 35 Jahren Haft. Da er jedoch bereits seit langem in Haft sitzt, minderte das Gericht die Strafe des 67-Jährigen um 16 Jahre. Das Verfahren gegen Duch hatte im März 2009 begonnen. Die kambodschanische Staats­anwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie fordere eine höhere Haftstrafe gegen Kaing Guek Eav alias Duch, teilte das von den Vereinten Nationen unterstützte Sondertribunal mit. Duch ist der erste von fünf angeklagten Drahtziehern des Rote-Khmer-
Regimes, dem vor dem eigens eingerichteten Völkermordtribunal der Prozess gemacht wurde. Khmer-Chef Pol Pot starb bereits 1998 unbehelligt.

Erst 1997 – also fast 20 Jahre nach dem Ende der Schreckensherrschaft der kommunistischen Roten Khmer – hatte Premierminister Hun Sen auf internationalen Druck die Vereinten Nationen um Hilfe beim Aufbau eines Tribunals gebeten. Den Großteil der Kosten steuert das Ausland bei. Das Sondertribunal für Kambodscha war immer wieder in die Kritik geraten. Vor allem das anzuwendende Prozessrecht und der Standort des Tribunals waren umstritten. Wiederkehrende Vorwürfe wegen Korruption stellten zudem die Glaubwürdigkeit des Gerichts auf die Probe. (cir)

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