Gendergerechtigkeit
Frauenrechte in Algerien müssen in der Praxis umgesetzt werden
In einer wegweisenden Entscheidung beschloss Algerien im August 2025 offiziell, seine Vorbehalte zu Artikel 15(4) der Frauenrechtskonvention (CEDAW) – einer bahnbrechenden internationalen Menschenrechtserklärung für Frauen – aufzugeben. Dieser Artikel räumt Frauen die gleichen Rechte hinsichtlich Freizügigkeit und der Wahl des Wohnortes ein wie Männern. Dass Algerien diesen Schritt gegangen ist, markiert eine wichtige gesetzliche Wende hin zur Gleichstellung der Geschlechter. Und das in einem Land, in dem patriarchale Auslegungen von Familie und Moral die Autonomie der Frauen bezüglich Mobilität und Wohnort seit Langem einschränken. Allerdings verdeutlicht diese Entwicklung
auch die Widersprüche in der algerischen Geschlechterlandschaft: Das Land weitet seine internationalen Verpflichtungen zwar aus, schränkt aber mit seinen nationalen Gesetzen und patriarchalischen Praktiken die Autonomie der Frauen weiterhin ein. Das algerische Familiengesetzbuch von 1984 enthielt ursprünglich Bestimmungen – wie etwa die Gehorsamspflicht in Artikel 39 –, die Frauen als Unselbstständige behandelten. Eine Reform von 2005 hob die Gehorsamsklausel jedoch auf und führte gegenseitige Pflichten der Ehepartner ein sowie das Recht, Vereinbarungen in Eheverträge aufzunehmen, etwa hinsichtlich des Rechts der Ehefrau auf Arbeit.
Einige restriktive Bestimmungen bestehen fort: Artikel 11 des Familiengesetzbuchs schreibt nach wie vor einen Wali (arabisch für einen männlichen „gesetzlichen Vormund“) in Eheverträgen vor, und in der Rechtspraxis wurde angebliche „Ungehorsamkeit“ mitunter als relevant für Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsentscheidungen angesehen. Das schränkt die Autonomie der Frauen im Familienleben und ihre Bewegungsfreiheit ein. Diese überdauernden Strukturen offenbaren das Spannungsverhältnis zwischen den sich wandelnden internationalen Verpflichtungen Algeriens und seiner konservativen Rechtskultur.
Algeriens Reform im Fokus
Bei nationalen Debatten zur Gleichstellung der Geschlechter ist das 1996 von Algerien ratifizierte CEDAW-Übereinkommen seit Langem Thema. Bis August 2025 hielt Algerien an einem Vorbehalt zu Artikel 15(4) fest und verwies dabei darauf, dass er im Widerspruch zur Tradition und zum Familiengesetzbuch stehe – besonders zum inzwischen aufgehobenen Artikel 37, der die Wahl des Wohnsitzes regelte. Im August 2025 erließ Algerien ein Präsidialdekret, mit dem dieser Vorbehalt offiziell aufgehoben und das nationale Recht an internationale Normen angepasst wurde.
Theoretisch könnte sich die Reform erheblich auf die Lebensrealität von Frauen auswirken. Das gilt vor allem für Fälle von häuslicher Gewalt, erzwungenen Lebensgemeinschaften und Praktiken wie der Anklage von Frauen wegen „Verlassens der ehelichen Wohnung”. Letztere dienten dazu, Frauen zu beschämen oder zu bestrafen, wenn sie Haushalte verließen, in denen sie missbraucht wurden. Die Aufhebung des Vorbehalts stellt eine neue Rechtsgrundlage dar, um Einschränkungen der Mobilität und die Wahl des Wohnorts von Frauen anzufechten.
Gewalt, Mobilität und Privatsphäre
Häusliche Gewalt und Femizide gehören nach wie vor zu den größten Gefahren für die Sicherheit von Frauen in Algerien. Laut Féminicides Algérie wurden zwischen 2019 und 2024 insgesamt 315 Frauen getötet. Meist begingen Männer aus der Familie der Opfer die Morde: In 42,6 % der Fälle waren es Partner oder Ex-Partner, in 27,7 % der Fälle Verwandte wie Väter, Söhne oder Brüder. Diese Statistiken unterstreichen, wie stark Gewalt in der Privatsphäre verwurzelt ist und durch patriarchalische Kontrollideen gerechtfertigt wird. Das sind keine individuellen Tragödien, sondern Symptome einer Gesellschaftsordnung, die die Unabhängigkeit von Frauen immer noch für regelwidrig hält.
Für Frauen, die allein leben oder aus missbräuchlichen Familienverhältnissen fliehen wollen, kann dieses Klima lebensbedrohlich sein. Die Familie oder den Ehemann zu verlassen, wird oft als moralischer Affront gesehen, der nach Bestrafung schreit. Der Femizid an Chaima Saadou im Jahr 2020, die vergewaltigt und ermordet wurde, und der später in einer Form des Victim Blamings vorgeworfen wurde, ihr Zuhause verlassen zu haben, wurde zum Symbol für Straflosigkeit und gesellschaftlich verwurzelte Frauenfeindlichkeit. Ihr Fall initiierte die Bewegung #JusticePourChaima (Gerechtigkeit für Chaima), die aufdeckte, wie tief in Algerien die Kultur der Schuldzuweisung an die Opfer verwurzelt ist und dass sich die Kluft zwischen Rechtsreformen und tatsächlichem Schutz für Frauen vertieft. Dass solche Gewalt fortbesteht, zeigt: Wenn Algerien jetzt seinen CEDAW-Vorbehalt aufgibt und wenn Frauen ihr Recht auf Bewegungsfreiheit ohne Angst nutzen können sollen, sind robuste Schutzsysteme nötig, wie etwa Schutzunterkünfte, sichere Meldemechanismen und eine Rechenschaftspflicht der Strafverfolgungsbehörden.
Frauenrechte in Nordafrika
Ein solches Spannungsverhältnis besteht nicht nur in Algerien. In ganz Nordafrika haben sich die Frauenrechte ungleich entwickelt, oft gefangen zwischen internationalem Druck, religiöser Auslegung und konservativen sozialen Normen.
Marokko reformierte 2004 sein Familienrecht (Moudawana) nach Lobbyarbeit von Frauenbewegungen und mit internationaler Unterstützung. Die Reform ersetzte das Gesetz von 1957/58 und brachte wichtige Fortschritte: Das Heiratsalter für Frauen wurde von 15 auf 18 Jahre angehoben; auch Frauen dürfen nun die Scheidung einreichen; die gemeinsame Verantwortung der Ehepartner wurde anerkannt und die Pflicht zum Gehorsam abgeschafft. Dennoch gibt es weiter erhebliche Mängel im Erbrecht, und Richter können nach wie vor Ehen mit Minderjährigen genehmigen. Beide Punkte verdeutlichen, welchen Einfluss patriarchalische Normen weiterhin haben. Feministische Organisationen fordern seitdem erneut umfassende Reformen, um die Moudawana mit Artikel 19 der Verfassung von 2011 in Einklang zu bringen, der die Gleichstellung von Männern und Frauen verankert. Wegen politischer und kultureller Widerstände geht es aber nur langsam voran.
Tunesien gilt bei Frauenrechten vielen als fortschrittlichstes arabisches Land. Es begründete sein reformistisches Erbe mit dem Personenstandsgesetz von 1956. Das Gesetz schaffte die Polygamie ab, schrieb die beidseitige Zustimmung zur Ehe vor und führte die gerichtliche Scheidung ein. Tunesien verabschiedete 1985 die CEDAW und ließ seine Vorbehalte gegen die Konvention fallen, nachdem 2014 eine neue Verfassung beschlossen wurde, die explizit die Gleichstellung von Männern und Frauen garantiert. Seit Präsident Kais Saieds Machtkonsolidierung 2021 berichten Aktivistinnen jedoch von Rückschritten bei Frauenrechten, Kürzungen der Mittel für genderspezifische Programme sowie einer verzögerten Umsetzung des Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen von 2017. In den vergangenen Jahren hat sich die Regierung zunehmend auf nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung berufen, um Einschränkungen für zivilgesellschaftliche Organisationen zu rechtfertigen. Das schränkt den Spielraum für feministischen Aktivismus weiter ein.
In Ägypten zeigt sich ein komplexes Bild. Das Land verabschiedete die CEDAW im Jahr 1981, behält aber Vorbehalte zu mehreren Artikeln bei, darunter Artikel 16 zu Ehe und Familienbeziehungen sowie Teile von Artikel 2. Ägypten beruft sich dabei auf die Notwendigkeit, die islamische Scharia einzuhalten. Im Jahr 2021 löste ein von der Regierung vorgelegter Entwurf für ein Personenstandsgesetz großen Widerstand in der Zivilgesellschaft aus, so auch beim Egyptian Centre for Women’s Rights (ECWR). Es ging um Bestimmungen, die als mögliche Einschränkung der Rechtsfähigkeit von Frauen angesehen wurden. Dazu gehören die Vormundschaft von Männern über minderjährige Kinder sowie die Kontrolle von Männern über Eheverträge und die Bewegungsfreiheit von Frauen. Der Gesetzentwurf wurde später zurückgezogen, und dennoch: Viele Gesetze erlauben im Rahmen der bestehenden Personenstandsregelungen männlichen Vormündern oder Ehemännern nach wie vor, wichtige Entscheidungen zu kontrollieren, sei es zur Mobilität von Frauen, zur Scheidung oder zum Sorgerecht für Kinder.
Algerien nimmt somit eine interessante Mittelposition zwischen seinen Nachbarn ein. Seine Rechtsreformen spiegeln die schrittweisen Fortschritte Marokkos wider, lassen aber Tunesiens institutionelle Kohärenz missen. Internationale Rahmenbedingungen werden zwar symbolisch eingehalten, aber deren praktische Umsetzung und ein echter kultureller Wandel bleiben wenig greifbar.
Algerisches Gesetz gehört reformiert
Dass Algerien seinen Vorbehalt gegenüber Artikel 15(4) aufgehoben hat, ist ein vielversprechender Schritt. Praktische Folgen werden allerdings davon abhängen, inwieweit nationales Recht und Praxis an internationale Standards angepasst werden. Damit diese Reform zu echten Veränderungen führt, muss Algerien als Erstes jene Bestimmungen des Familiengesetzbuchs überarbeiten oder aufheben, die patriarchalische Vormundschaftsstrukturen aufrechterhalten – insbesondere die kodifizierte Autorität des Ehemanns als Familienoberhaupt. Es sind auch juristische und administrative Schulungen in geschlechtersensibler Auslegung nötig, damit Richter, Staatsanwälte und Polizei den Geist der Reform wahren und nicht auf patriarchalische Präzedenzfälle zurückgreifen.
Gesellschaftlich wird die Reform auf Widerstand stoßen. Selbst wenn sich Gesetze ändern, bleibt eine starke Stigmatisierung bestehen. Frauen, die unabhängig sein wollen oder missbräuchliche Beziehungen verlassen, erleben oft Ausgrenzung, wirtschaftliche Unsicherheit oder sogar Gewalt. Ohne einen gleichzeitigen gesellschaftlichen Wandel läuft die Rechtsreform Gefahr, ein rein symbolischer Akt zu bleiben.
Algerien muss seine Gesetzesänderungen daher mit breit angelegten Aufklärungskampagnen für Männer und Frauen sowie mit stärkeren Schutzmechanismen begleiten. Den Zugang zu sicheren Unterkünften, Rechtsbeistand und psychosozialer Unterstützung für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt auszubauen, würde nicht nur sofortigen Schutz bieten. Es würde auch einen gesellschaftlichen Wandel signalisieren, hin zur Anerkennung der Autonomie von Frauen als einem Vorteil für alle – und nicht als Bedrohung für den sozialen Status der Männer.
Nicht zuletzt muss Rechenschaftspflicht eine wesentliche Rolle beim Fortschritt Algeriens spielen. International erhöht die Entscheidung die Glaubwürdigkeit des Landes im Hinblick auf Menschenrechtsabkommen der UN und der Afrikanischen Union. Allerdings haben die Fälle von Tunesien und Marokko gezeigt, dass Ratifizierungen und Reformen nur dann sinnvoll sind, wenn sie durch zivilgesellschaftliche Kontrolle und regionale Gremien unterstützt werden. Die nächste Phase der Umsetzung sollte deshalb geprägt sein von Partnerschaften mit feministischen Organisationen, transparenten Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt und messbaren Indikatoren für Fortschritt.
Khadidja Kelalech ist Postdoktorandin im Bereich Gender, Ethnizität und Migration in der MENA-Region, mit besonderem Schwerpunkt
auf Algerien.
kelalechkhadidja@gmail.com