Korruption
Diejenigen schützen, die wissen, wohin das Geld geflossen ist
Die Kommission für Wirtschafts- und Finanzkriminalität (Economic and Financial Crimes Commission – EFCC) und die Unabhängige Kommission zur Korruptionsbekämpfung (Independent Commission Against Corruption – ICPC) sind in Nigeria zentrale Institutionen im Kampf gegen Korruption. Aber um jemanden festzunehmen oder um Anhörungen durchführen zu können, brauchen sie Informationen. Irgendwo muss jemand etwas gewusst und entschieden haben, diese Informationen weiterzugeben. Die Frage ist: Wer entscheidet sich dafür, unter welchen Umständen – und welche rechtlichen Folgen hat das für diese Person?
In Nigeria lautet die Antwort auf diese letzte Frage: nichts Gutes. Es gibt kein spezifisches Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber*innen, das Staatsbedienstete vor Vergeltung schützt, wenn sie über offizielle Kanäle Betrugsfälle melden. Bisher gibt es lediglich Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen, die diejenigen schützen, die Fehlverhalten melden – wie etwa das Gesetz über korrupte Praktiken und andere damit zusammenhängende Straftaten aus dem Jahr 2000.
Ein Gesetzentwurf, der einen umfassenden Schutz vorsehen würde, wurde im Dezember 2022 vom Bundesrat gebilligt und an die Nationalversammlung weitergeleitet. Bis Mitte 2026 war er noch nicht verabschiedet worden. In den letzten zwanzig Jahren wurden den gesetzgebenden Instanzen mehrere Fassungen dieses Gesetzentwurfs zum Schutz von Whistleblower*innen vorgelegt. Keine davon ist bisher in Kraft getreten.
Stattdessen gibt es lediglich eine 2016 vom Finanzministerium erlassene Verwaltungsrichtlinie, die Whistleblower*innen zwischen 2,5 und fünf Prozent der letztendlich zurückerlangten öffentlichen Gelder garantiert. Unklar bleibt, was geschieht, wenn die betroffene Institution zu Vergeltungsmaßnahmen greift. Weder eine Entlassung ist verboten noch eine strafrechtliche Verfolgung. Es gibt auch nichts, was etwa hochrangige Beamt*innen daran hindert, sich mit den Strafverfolgungsbehörden abzustimmen, um Informant*innen das Leben schwer zu machen.
Das sind keine hypothetischen Bedenken. Ein ehemaliger stellvertretender Direktor des nigerianischen Gemeinsamen Zulassungs- und Immatrikulationsausschusses meldete finanzielle Unregelmäßigkeiten über den offiziellen internen Kanal, den sein Arbeitgeber eigens dafür eingerichtet hatte. Er wurde entlassen. Es wurde Strafanzeige gegen ihn erstattet, und die Polizei suchte ihn zu Hause auf. Zugleich wurden drei separate Gerichtsverfahren bemüht. Er hatte genau das getan, wozu Rahmenwerke für Antikorruptionsreformen anregen sollen. Allerdings schien die Reaktion darauf angelegt zu sein, dass niemand in Versuchung kommt, seinem Beispiel zu folgen.
Was das für die Entwicklungspolitik bedeutet
Internationale Kooperationsprogramme, die sich dafür einsetzen, dass Regierungsführung in Nigeria und ganz Afrika reformiert wird, messen den Fortschritt im Kampf gegen Korruption meist daran, welche Institutionen es gibt, welche rechtlichen Befugnisse sie haben und wie gut die Strafverfolgungsquoten sind. Das sind vernünftige Indikatoren – aber sie übersehen einen wichtigen Aspekt.
Eine Antikorruptionsbehörde ist auf die Informationen angewiesen, die ihr geliefert werden. Deshalb prüfen etwa Auditor*innen veröffentlichte Jahresabschlüsse, und Finanzermittlungsstellen können Transaktionsmuster nachverfolgen. Aber keine dieser Stellen kommt ohne interne Berichte an konkretes Wissen darüber, wie Beschaffungsbetrug organisiert wurde, welche Beamt*innen überteuerte Verträge genehmigt haben oder wo Dokumente verändert wurden, um das zu vertuschen. All das wissen allein die Personen, die anwesend waren, als sich die Dinge ereigneten – wie etwa die Beamt*innen in der Finanzabteilung, Beschaffungsbeauftragte, die miterlebten, wie der Auftrag an die falschen Bieter*innen vergeben wurde, oder die Buchhalter*innen, die für die Zahlung zuständig waren und sich über die Zahlen wunderten.
Diese Personen haben aktuell genau zwei Möglichkeiten: Sie können schweigen, was rechtlich unbedenklich und beruflich sinnvoll ist. Oder sie können den Vorfall melden, was ebenfalls rechtmäßig ist. Allerdings sind sie damit – ohne jeden Rechtsschutz – den institutionellen Repressalien ausgesetzt, über die die Behörde verfügt, bei der sie ihre Meldung erstattet haben.
Entwicklungsprogramme, die Antikorruptionsbehörden als Analyseeinheiten betrachten, ohne das rechtliche Umfeld innerhalb der Institutionen zu untersuchen, die diese Behörden eigentlich überwachen sollen, messen lediglich die sichtbare Struktur und übersehen dabei den größeren Zusammenhang. Die Verurteilungsbilanz der EFCC hängt auch von der Menge der Informationen ab, die sie erhält. Und diese wiederum hängt auch davon ab, ob sich die Personen, die diese Informationen haben, sicher genug fühlen, sie weiterzugeben.
Ein Gesetz zum Schutz von Informant*innen in Nigeria ist zentral
Der Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblower*innen, der der Nationalversammlung seit fast vier Jahren vorliegt, ist weder komplex noch kostspielig. Er erfordert weder die Einrichtung einer neuen Behörde noch eine Verfassungsänderung oder erhebliche Haushaltsmittel. Er benötigt lediglich einen Beschluss der Legislative, institutionelle Repressalien gegen Beamt*innen, die Betrugsfälle melden, für rechtswidrig zu erklären – mit festgelegten Strafen und einem unabhängigen Beschwerdemechanismus.
Im Jahr 2006 hat Nigeria das Übereinkommen der Afrikanischen Union zur Prävention und Bekämpfung von Korruption unterschrieben. Artikel 5 dieses Übereinkommens verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, Maßnahmen zum Schutz von Personen zu ergreifen, die in guter Absicht Korruption melden. Diese Verpflichtung erfüllt Nigeria seit 20 Jahren nicht.
Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs würde den Kampf gegen Korruption nicht über Nacht verändern. Institutionelle Kulturen ändern sich nur langsam, und Gesetzesänderungen allein reichen nicht aus, um einen solchen Wandel herbeizuführen. Vielmehr würde sie das deutlichste Zeichen dafür beseitigen, dass das Rechtssystem genau jene Rechenschaftspflicht von Insider*innen untergräbt, die es öffentlich zu unterstützen vorgibt.
Die Wahlen 2027 in Nigeria rücken näher. Das Land belegt in Korruptionsindizes wie dem „Korruptionswahrnehmungsindex“ von Transparency International durchweg einen der hinteren Plätze. Die Bilanz der derzeitigen Regierung im Kampf gegen Korruption wird auch daran gemessen werden, ob nachhaltige Veränderungen am institutionellen Rahmen vorgenommen wurden. Ein Gesetz zum Schutz von Whistleblower*innen wäre die eindeutigste Antwort darauf.
Obongodu Paul Unanam hat Jura an der University of Uyo, Nigeria, studiert. Seine Schwerpunkte sind Korruptionsbekämpfung und institutionelle Governance. Er schreibt aus Akwa Ibom, Nigeria.
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