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Unter Beschuss, aber noch am Leben

Die Mächtigsten dieser Welt versuchen mit aller Kraft, das Völkerrecht zu demontieren. Doch bei allen Attacken zeigt es sich erstaunlich widerstandsfähig.
Kunstwerk von Sherif Arafa. Sherif Arafa
Kunstwerk von Sherif Arafa.

In einem Koblenzer Gerichtsgebäude wurde im Januar 2022 Geschichte geschrieben. Ruham Hawash, syrische Folterüberlebende, war angereist, um einem Moment beizuwohnen, den viele für unmöglich gehalten hatten: der Verurteilung des ehemaligen Geheimdienstoffiziers Anwar Raslan. Während in Syrien das Assad-Regime weiter brutal gegen die eigene Bevölkerung vorging, wurde Raslan in Deutschland wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. „Dieses Urteil ist wichtig für alle Syrer*innen, die unter den Verbrechen des Assad-Regimes gelitten haben und noch immer leiden“, sagte Hawash an diesem Tag der taz. 

Besonders war das Urteil auch, weil ein Verfahren zu Syrien vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) durch ein Veto von Russland und China de facto blockiert war. Für den Fall Raslan fand die syrische Diaspora dennoch einen Weg: das sogenannte Weltrechtsprinzip. Es verleiht nationalen Gerichten das Recht, bei schwersten völkerrechtlichen Verbrechen tätig zu werden, unabhängig davon, wo die Tat begangen wurde. Aktivist*innen und NGOs sammelten Beweise, schmuggelten Dokumente außer Landes und unterstützten Zeug*innen, vor einem deutschen Gericht auszusagen. Das Ergebnis war ein kleiner Anfang von Gerechtigkeit, eine erste Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien und die Erkenntnis: Das Völkerrecht eröffnet manchmal auch dann Wege, wenn die internationale Politik blockiert. 

Das Völkerrecht ist keine naive Illusion

Seit der Verurteilung Raslans haben sich die Zeiten geändert, nicht nur in Syrien. Donald Trump führt einen Feldzug gegen die Vereinten Nationen und die internationale Strafjustiz. Die USA und Russland sabotieren den IStGH, Mitgliedstaaten reichen ihren Austritt ein, und der UN-Sicherheitsrat blockiert wichtige Entscheidungen zu den großen Krisen.

Allen diesen Angriffen zum Trotz arbeiten die internationalen Gerichte weiter. Am IStGH werden so wichtige Fälle verhandelt wie Kriegsverbrechen in Sudan und Völkermord in Myanmar. NGOs und Überlebende sammeln Beweise zu libyschen Folterlagern und Kriegsverbrechen in der Ukraine. Eine Jugendinitiative aus Vanuatu initiierte einen Prozess, der beim Internationalen Gerichtshof (IGH) ein Gutachten zu den völkerrechtlichen Pflichten beim Klimaschutz einforderte.

Diese Verfahren nutzen vor allem jenen Menschen, die sonst kaum eine Stimme haben. Gerade zivilgesellschaftliche Gruppen aus dem Globalen Süden greifen auf internationale Rechtsmittel zurück, um sich gegen globale Machtungleichgewichte aufzulehnen. So himmelschreiend ungerecht das internationale System auch ist – die ­internationalen Abkommen ermöglichen zumindest, gegen Unrecht zu klagen und Rechenschaft einzufordern.

Ein junger Mann wird während der Proteste in Kenia im Jahr 2024 festgenommen.

Der IStGH wurde 2002 gegründet, damit weltweit niemand mehr über dem Recht stehen sollte. Davon wollen sich Staatsoberhäupter wie Donald Trump und Wladimir Putin befreien. Je mehr sie die Welt davon überzeugen können, dass das Völkerrecht ohnehin nicht mehr zählt, desto näher kommen sie ihrem Ziel. Je mehr sie andere Staaten dazu bringen, sich nicht eindeutig zu ihm zu bekennen, desto weniger Möglichkeiten haben Opfer und Zivilgesellschaft weltweit, sich gegen den Missbrauch ihrer Rechte zur Wehr zu setzen.

Wer heute für „Realpolitik“ plädiert und das Völkerrecht als naive Illusion abtut, sollte sich fragen, wem das nützt. Vielleicht ist nichts gefährlicher für das Völkerrecht als die Überzeugung, es sei ohnehin schon gestorben.

Eva-Maria Verfürth ist Chefredakteurin von E+Z.
euz.editor@dandc.eu 

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