Friedensförderung

Vernetzter Ansatz

Frieden, Sicherheit und Entwicklung sind laut Bundesregierung untrennbar miteinander verbunden. Mit den kürzlich verabschiedeten Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ strebt sie im Umgang mit Konflikten mehr Kohärenz zwischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik an. Der vernetzte Ansatz soll zu besseren Ergebnissen führen.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen besucht im Sommer 2017 deutsche Peacekeeper in Mali. Britta Pedersen/picture-alliance/dpa Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen besucht im Sommer 2017 deutsche Peacekeeper in Mali.

Die Bundesregierung will ihre Maßnahmen zur Krisenprävention intensivieren sowie ihre Mechanismen zur Krisenfrüherkennung weiterentwickeln. Vorrang hat nun – anders als in früheren Konzepten – die Krisenprävention, die als effektiver und kostengünstiger erachtet wird als akute Krisenbewältigung. Zudem haben zivile Maßnahmen der Konfliktlösung wie etwa ziviles Peacekeeping immer Priorität. Wenn alle politischen Optionen ausgeschöpft sind, kann als letztes Mittel auch die Bundeswehr dem Völkerrecht entsprechend eingesetzt werden.

Die Richtlinien beschreiben eine Welt, die „aus den Fugen geraten“ ist. Weil sich die Konfliktdynamiken seit dem Ende des Kalten Krieges gewandelt hätten, müssten neue Ansätze entwickelt werden. Das gelte vor allem in Blick auf fragile Staaten, wo Regierungen

  • das Gewaltmonopol verloren haben,
  • nicht zur Erbringung staatlicher Dienstleistungen in der Lage sind und
  • von den Menschen nicht als legitim akzeptiert werden.

Zudem warnt die Bundesregierung, Nationalismus und Extremismus könnten Gewalt auslösen. Klimawandel und Naturkatastrophen werden ebenfalls als Sicherheitsrisiken gesehen, da sie die Verfügbarkeit begrenzter Ressourcen reduzieren und Vertreibung verstärken können. Die Bundesregierung will Herausforderungen langfristig durch Krisenmanagement und Friedensförderung anpacken. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Konfliktes, identifizieren die Richtlinien drei Phasen:

  • latenter Konflikt,
  • Gewaltkonflikt und
  • Post-Konfliktsituation.

Die Übergänge seien oft fließend, aber dennoch teilt das neue Konzept jeder Phase einen strategischen Ansatz mit bestimmten Instrumenten zu. Während eines latenten Konflikts sollen Maßnahmen der Krisenprävention angewendet werden. Je nach Stand der Dinge sind mittel- und langfristiger Institutionen- und Kapazitätsaufbau gefragt. Möglicherweise müsse die Bevölkerung vor nichtstaatlichen Gewaltakteuren geschützt werden. Ungleichheit zu reduzieren wirke vorbeugend. Folglich betonen die Richtlinien auch Beschäftigungsförderung und Privatsektorentwicklung.

Sobald ein Gewaltkonflikt ausbricht, sollen laut den Richtlinien Maßnahmen zur Konfliktbewältigung und humanitäre Hilfe geleistet werden. Dazu gehören Krisendiplomatie, Mediation und Unterstützung von Verhandlungsprozessen. Deutschland könne Delegationen helfen, Verhandlungskompetenz zu trainieren, oder Verhandlungsräume bereitstellen. Übergangshilfe in den Bereichen Ernährungssicherheit und Infrastruktur könne die Voraussetzungen für langfristige Entwicklung schaffen. Alle Maßnahmen müssten dem jeweiligen Konfliktkontext entsprechen und kontinuierlich überprüft und angepasst werden.

In Nachkriegssituationen dienen Maßnahmen der Friedenskonsolidierung dazu, das Wiederaufflammen einer Krise zu verhindern. Die Auslöser des Konfliktes und die Traumata der Menschen seien zu adressieren. Deutschland unterstützt Prozesse, die dazu dienen, Vergehen zu untersuchen, anzuerkennen und zu bestrafen. Dafür müssten Richter und andere Justizmitarbeiter geschult werden. Wichtig seien auch Reformen des Sicherheitssektors mit Zielen wie Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration von früheren Kämpfern.

Alle Maßnahmen sollen zwischen den verschiedenen Bundesministerien koordiniert werden. Die Bundesregierung will ihre Politikkohärenz verbessern. Der sogenannte „vernetzte Ansatz“ soll politische Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Entwicklung besser verbinden. Dabei geht es nicht nur um eine verbesserte Koordination zwischen den Ministerien, sondern auch um Kooperationen mit der EU und den UN. Die Richtlinien werben zudem für eine stärkere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, religiösen Gemeinschaften, Stiftungen, Unternehmen und der Wissenschaft.

 

Link
Die neuen Richtlinien der Bundesregierung:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/283636/d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/leitlinien-krisenpraevention-konfliktbewaeltigung-friedensfoerderung-dl-data.pdf

 

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