Frauenrechte

Die Verfassung kann warten

Indien hat kein einheitliches Familienrecht für die ganze Nation, obwohl die Verfassung solch ein Gesetz fordert. Bisher bestimmt aber die Religionszugehörigkeit die Rechtssituation von Familienmitgliedern. Für Hindus, Moslems, Christen, Parsen, Sikhs, Jains und Buddhisten gelten jeweils eigene Bestimmungen über Heirat, Scheidung, Erbfolge, Adoption, Vormundschaft, Unterhalt et cetera. Eines allerdings haben die Regelwerke gemein: Sie benachteiligen Frauen.


[ Von Ved Kumari ]

Die verschiedenen Ehe- und Familienrechte, die in Indien gelten, haben ihren Ursprung in religiösen Schriften, Bräuchen und Traditionen. Der Staat hat dem liberalen Gleichheitsgebot folgend in viele Aspekte der hinduistischen Traditionen per Gesetzgebung eingegriffen. Reformen der Ehe- und Familienrechtspraxis der Minderheiten wurden dagegen nicht unternommen. Die offizielle Linie lautet, man warte darauf, dass der Ruf nach Wandel von den Minderheiten selbst ausgehe.

Indien ist eine säkulare Republik; es herrscht Religionsfreiheit. Zugleich garantiert die Verfassung allen Bürgern die Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen rechtlichen Schutz. Die pluralistische Familienrechts­praxis passt nicht zu diesem Verfassungsgebot. Religiöse Normen privilegieren in der Regel Männer, und der Staat bleibt aufgefordert, Geschlechtergleichheit sicherzustellen. Traditionelle Normen passen immer weniger zu einer Gesellschaft im schnellen Wandel. Das Konzept von Familie ändert sich, und in den Städten macht die Großfamilie mit vielen Angehörigen der Kernfamilie mit ein oder zwei Kindern Platz. Zugleich schwindet die wechselseitige Unterstützung, die sich Alt und Jung traditionell geben, während neue Technologien neue Fragen über die Rechte biologischer und genetischer Mütter aufwerfen.

Universitäre Entscheidung

Wer Familienrecht lehrt, hat zwei Möglichkeiten: entweder unkritisch das geltende Recht zu repetieren oder kritisch zu untersuchen, wie Ungleichheit nicht nur zu Diskriminierung in der Privatsphäre, sondern auch im öffentlichen Raum führt. Die University of Delhi hat vor einigen Jahren ihr Jurakurrikulum neu ausgerichtet und sich für den kritischen Ansatz entschieden. Im Familienrecht liegt der Fokus nun nicht mehr darauf, die historischen Ursprünge des jeweiligen Personenrechts zu verstehen und die Bestimmungen positivistisch zu akzeptieren. Vielmehr werden die Auswirkungen unterschiedlichen Rechts auf die Gesellschaft betrachtet.

Dabei werden drei Ebenen der Diskriminierung deutlich:
– Es gibt unterschiedliche Bestimmungen für Männer und Frauen.
– Selbst dort, wo der Gesetzeswortlaut Männer und Frauen gleich behandelt, wird das Gesetz tendenziell zugunsten der Männer ausgelegt – oder von diesen gebrochen.
– Rechte einzuklagen hat für Frauen öfter negative Folgen als für Männer.

In die erste Kategorie fällt das Heiratsalter, welches das Hindu-Ehegesetz von 1956 vorsieht: Frauen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Männer 21. In den Seminaren sagen Studierende anfangs meist, diese Regel reflektiere die Praxis, dass Frauen zumeist ältere Männer heiraten, oder sie sprechen von unterschiedlicher physischer und psychischer Reife der Geschlechter. Die kritische Diskussion deckt dann aber stereotypische Rollenmuster auf. Tatsächlich bekräftigt die Gesetzesregelung die Vorstellung der patriarchalisch geprägten Familie, in der der Mann der Ernährer ist, während die Frau Kinder gebärt und aufzieht.

Dennoch ist laut demselben Hindu Marriage Act der Vater der natürliche Vormund der Kinder. Das schlägt sich auch im Recht des Ehemannes nieder, ohne Einwilligung seiner Frau ein Kind zu adoptieren. Verheiratete Frauen haben dieses Recht nicht.

Bis vor kurzem besaßen Frauen auch nicht das gleiche Recht auf den Familienbesitz. Zur eigentlichen „Erbengemeinschaft“ gehörten ausschließlich Männer. Grundsätzlich wird Land laut Gesetz unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt, wozu früher nur männliche Verwandte unterschiedlicher Grade und Generationen gehörten. Bis zur Reform hatten Töchter zwar Anspruch auf einen Teil des väterlichen Eigentums, aber sie gehörten nicht zur Erbengemeinschaft, deren Mitgliedern ein höherer Anteil zustand. Heute gehören Töchter, Enkelinnen und Ehefrauen zur Erbengemeinschaft, was aber wiederum für Verwirrung sorgt, weil Frauen jetzt Mitglieder von mehr als einer Erbengemeinschaft sein können. Solange das nur Männer waren, kam das nicht vor.
Ein weiteres wichtiges Thema im Hindu-Recht ist die Entscheidung über den ehelichen Wohnsitz. Der Tradition zufolge entscheidet der Ehemann, wo das Paar wohnt, und das ist für seine Frau verbindlich. Diese Praxis ist zunehmend umstritten, weil immer mehr Frauen ökonomischen Zwängen folgend berufstätig werden. Solange Frauen nicht mehr verdienen als ihre Männer und es keine wirtschaftliche Notwendigkeit gibt, vertreten die Gerichte weiterhin die Ansicht, dass der Mann das Recht hat, den ehelichen Wohnsitz zu bestimmen. So bestätigen und verstärken sie die Unterordnung von Frauen.

Sprachlich verschleierte Ungleichheit

Der Umgang mit Bigamie ist ein Beispiel für die zweite Kategorie, die Diskriminierung trotz geschlechtsneutraler Sprache. Sowohl das indische Strafgesetzbuch als auch das Hindu-Ehegesetz verbieten allen, die bereits mit einer lebenden Person verheiratet sind, eine weitere Ehe. Laut einer wichtigen Gerichtsentscheidung sind aber Männer nicht der Bigamie schuldig, wenn sie eine zweite Frau ehelichen, ohne bestimmte religiöse Zeremonien zu begehen, die traditionell eine Hindu-Hochzeit besiegeln. Praktisch haben die Richter damit Bigamie unter bestimmten Umständen für legal erklärt.

Wie die rechtlichen Bestimmungen über Bigamie ist auch dieses Urteil geschlechtsneutral formuliert. Dennoch begünstigt es Männer. Bevor der Staat Hindus die Monogamie vorschrieb, waren polygyne Familien in Indien weit verbreitet, Polyandrie aber sehr selten. Dementsprechend haben auch heute eher Männer eine zweite Frau als umgekehrt – und die vermeintlich geschlechtsneutrale Gesetzesinterpretation spricht die bigamistischen Ehemänner frei.

Auch bei Angelegenheiten wie gerichtlicher Trennung und Scheidung verschleiern geschlechtsneutrale Formulierungen eine diskriminierende Praxis. Theoretisch stehen diese Optionen beiden Partnern offen, wenn sie sich ausgenutzt oder misshandelt fühlen. Angesichts der dominierenden Vorstellungen und Rollenbilder kommt das für viele Frauen in Indien aber nicht in Frage. Ihre Erziehung sieht psychisch, sozial und institutionell das Lebensziel Ehe vor. Schlechtere wirtschaftliche Chancen und niedrigerer Bildungsstand machen es zusätzlich schwer, ohne männlichen Schutz zu leben.

Alleinstehende Frauen leiden in Indien unter Ächtung und sozialer Unsicherheit. Deshalb streben viele Frauen, selbst wenn sie übergriffige Ehemänner verlassen, keine Scheidung oder gerichtliche Trennung an, obwohl sie so Unterhaltsansprüche erringen könnten. Sie wollen aber auf das soziale Ansehen, das zum Verheiratetsein gehört, nicht verzichten. Außerdem löst die Forderung einer Frau nach Unterhalt oder gerichtlicher Trennung häufig die Gegenforderung des Mannes nach Wiederherstellung der ehelichen Rechte aus. Indiens Gerichten ist bisher das Konzept von Vergewaltigung in der Ehe fremd. Eine Wiederherstellung der ehelichen Rechte kann leicht zu sexualisierter Gewalt führen.

Zurückhaltende Justiz

Im muslimischen Familienrecht ist die Ungleichheit der Geschlechter noch offensichtlicher als im Hindu Marriage Act. Männern ist Polygamie erlaubt. Das gilt auch für die Talaq-Scheidung, mit der nur Männer Ehen einseitig auflösen können. Trotz des Gleichheitsgrundsatzes in der Verfassung gilt weiterhin ein stark diskriminierendes Erbrecht.

Seit einiger Zeit scheinen Richter zu begreifen, dass die verschiedenen Familienrechtssysteme nicht zur Verfassung passen. Trotzdem bleiben ihre Urteile sehr konservativ. Muslimische Traditionen als verfassungswidrig einzustufen, hätte gefährliche politische Folgen; und bisher scheut die Justiz davor zurück (siehe Kasten unten).

Aber die Gerichte sind auch in Bezug auf das Hindu-Recht konservativ. Kürzlich erkannte der Supreme Court in einem Fall das Recht von Müttern an, die Vormundschaft für ihre Kinder zu übernehmen. Die Richter interpretierten den Satz „nach dem Vater“ als „in Abwesenheit des Vaters“, der früher „nach dem Tod des Vaters“ bedeutet hatte. Das Gericht hätte weiter gehen und die diskriminierende Bestimmung ganz streichen können. Stattdessen entschied es sich für eine Neuinterpretation des Gesetzestextes, welche die veraltete Bedeutung nur etwas modifizierte.

Es ist sinnvoll, Familienrecht im Lichte des Verfassungsauftrags der Gleichheit zu untersuchen. Das bietet die Chance, patriarchalische Strukturen aufzuzeigen und zu erörtern, wie Gesetze bestehende, geschlechtsspezifische Vorstellungen bestätigen und verstärken. Der Ansatz bietet auch Raum, um die Dichotomie von „privat“ und „öffentlich“ zu untersuchen, die dazu dient, den öffentlichen Anspruch der Gleichheit nicht auf die Privatsphäre zu übertragen, in der Frauen noch immer benachteiligt werden.

Der Paradigmenwandel an der University of Delhi brachte zudem zu Tage, dass das Recht nur nach Dingen wie Heirat, Blutsverwandtschaft und Adoption fragt, aber nicht nach der Familie als Ort von Liebe, Zuneigung und Zusammengehörigkeit. Der neue Ansatz hat aber mit dem Mythos von der Familie als Hort von Sicherheit und Frieden aufgeräumt, weil er die Problematik der häuslichen Gewalt ebenso deutlich machte wie die Hilflosigkeit von Frauen, die das Gesetz nicht schützt.

Ich halte es für unerlässlich, Familienrecht im Lichte des Verfassungsgrundsatzes der Gleichheit zu lehren, damit patriarchalische Strukturen deutlich, Recht kritisch reflektiert und der Mythos von der Universalität des Rechts widerlegt werden. Recht ist ein Instrument, das stärken oder schwächen kann, je nach Status, Geschlecht, Bildung und Fähigkeiten eines Individuums. Langfristig wird nur der kritische Ansatz zum Ziel führen, das Verfassungsprinzip der Gleichheit aller Bürger in Indien zu verwirklichen.

Im Juli löste der Delhi High Court einigen Medienrummel mit der Entscheidung aus, dass freiwillige homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen nicht strafbar sind. „Wir erklären hiermit, dass Paragraph 377 des indischen Strafgesetzes (IPC), insofern es den ein­ver­nehmlichen
pri­vaten Ge­schlechtsverkehr zwischen zwei Erwachsenen kriminalisiert, gegen die Artikel 21, 14 und 15 der Verfassung verstößt“, heißt es im Urteil der Richter A.P. Shah und S. Muralidhar. Vor dem Supreme Court läuft nun ein Berufungsverfahren, die letzte Entscheidung steht noch aus.
Dennoch kam es nach dem High-Court-Urteil zu einer Serie schwuler und lesbischer Hochzeiten. Indische Gesetze sehen derlei bislang nicht vor. Die Homo-Hochzeiten, von denen weithin berichtet wurde, haben also keine Ehen mit Rechten oder Pflichten zwischen den Parteien begründet. Sie hatten eine symbolische Bedeutung und drückten die Forderung nach rechtlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen aus.

Weltweit ist ein Standardargument gegen die Homo-Ehe, dass gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder haben können. Das wird auch in Indien angeführt. Aber heutzutage wird offiziell für Kondome geworben, um ungewollte Schwangerschaften, aber auch HIV/Aids-Infektionen zu vermeiden. Da wirkt es unzeitgemäß, auf der potentiellen Zeugung von Kindern zu beharren. Wäre wirklich die Empfängnisfähigkeit das Kriterium für eine „echte Ehe“, wären per Definition auch unfruchtbare Männer und Frauen ausgeschlossen.

Interessanterweise sieht das Hindu-Ehegesetz keine Kompensation für den Partner vor, wenn der andere unfruchtbar ist. Dagegen können Ehen wegen Impotenz des Partners annulliert werden. Auf den ersten Blick setzt diese Regelung sexuelles Vergnügen über Fortpflanzung, eigentlich geht es aber darum, dass Unfruchtbarkeit keine rechtliche Konsequenz hat, weil das Hindu-Gesetz Adoption erlaubt, sodass unfruchtbare Paare ihre Familien vervollständigen können.

Das ließe sich auf homosexuelle Paare übertragen. Wenn Kinder das Kriterium sind, das Ehen von anderen Partnerschaftsformen unterscheidet, könnten auch zwei Männer oder zwei Frauen ihre Familie durch Adoption komplettieren. Das Argument, dass Adoptivkinder in normale Familien gehören, führt zur Frage, was denn normal ist. Sicherlich gehören zu den meisten Familien Männer und Frauen, aber die Abwesenheit eines Geschlechts macht keine Familie unnormal. Das indische Jugendgesetz (JJA) erlaubt seit der Reform von 2006 alleinstehenden Männern und Frauen die Adoption von Kindern ihres eigenen Geschlechts. Vor kurzem machte ein männlicher Single Schlagzeilen, als ihm ein Adoptivsohn zugesprochen wurde. Die Entscheidung darüber muss vom Wohl des Kindes abhängen, aber nicht von der sexuellen Orientierung der Adoptiveltern.

Offensichtlich haben Ehen zwischen Schwulen oder Lesben in Indien keine Tradition. Davon abgesehen gibt es aber keinen Grund, solche Partnerschaften nicht zu legalisieren. (vk)

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