Arbeitsrecht

Ein Sieg für Hausangestellte

Auf ihrer Jahreskonferenz im Juni 2011 verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine neue Konvention zum Schutz von Hausangestellten sowie eine Empfehlung zur Umsetzung dieser Normen.

Das Abkommen besagt, dass für Haushaltshlfen dieselben Rechte ­gelten müssen wie für alle Arbeitnehmer. Diese Rechte umfassen begrenzte Arbeitszeiten, wöchentlich mindestens 24 Stunden ununterbrochene Freizeit, Begrenzung der Bezahlung in Sachbezügen, klare Regelungen der Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung von Kernarbeitsnormen wie das Recht auf Interessenorganisation und Tarifverträge. Nationale Mindestlöhne müssen zudem auch für Hausangestellte gelten.

Laut ILO gibt es weltweit mindestens 53 Millionen Hausangestellte. Die multilaterale Institution schätzt jedoch, dass es in Wirklichkeit sogar 100 Millionen sein könnten. Da die Arbeit von Hausangestellten oft nicht regulär gemeldet werde, sei sie für Behörden unsichtbar und tauche in amtlichen Statistiken nicht auf. Über 80 Prozent – so die ILO – sind Frauen und Mädchen. In Entwicklungsländern stellen sie bis zu 12 Prozent der abhängig Beschäftigten (siehe auch die Schwerpunkt-Artikel auf den Seiten 282 und 284).

In der neuen Konvention heißt es: „Haushaltsarbeit wird weiterhin unterbewertet und zu wenig zur Kenntnis genommen. Sie wird hauptsächlich von Frauen und Mädchen ausgeübt, von denen viele Migrantinnen sind oder aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen stammen.“ Sie seien besonders häufig Diskriminierung oder Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Das Abkommen bezieht sich auf sämtliche Hausangestellten, enthält aber auch spezielle Regeln für diejenigen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Nationalität „besonderen Risiken“ ausgesetzt sind.

Zu den Risiken gehören laut Human Rights Watch (HRW) auch Gewalt und ­sexueller Missbrauch. Rund 30 Prozent ­aller Haushaltshilfen seien minderjährige Mädchen, berichtet HRW, und die Jüngsten nur sechs Jahre alt.

Das ILO-Abkommen verlangt von allen Unterzeichner-Staaten, dass sie ein Mindestalter für Hausarbeit festlegen, das nicht unter dem allgemeinen Mindest­alter für Arbeitnehmer liegen darf. Außerdem sollen sie garantieren, dass min­derjährige Hausangestellte die Schule besuchen.

Für alle Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifizieren, werden die Normen zu bindendem internationalen Recht. Das Regelwerk wurde mit der großen Mehrheit von 396 zu 16 Stimmen und 63 Enthaltungen verabschiedet. Die ILO ist das einzige UN-Organ, das bei seinen Abstimmungen nicht nur Regierungen, sondern auch ­Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen einbezieht. Jedes Land stellt vier Delegierte – zwei Regierungsabgeordnete sowie je einen Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie stimmen unabhängig voneinander ab.

Selbst die konservativen Regierungen des Golf-Kooperationsrats unterstützten das Abkommen, obwohl sie sich in der Vergangenheit gegen entsprechende Pläne ausgesprochen hatten. In vielen Haushalten der arabischen Welt arbeiten Migrantinnen. Viele von ihnen stammen aus den Philippinen, deren Präsident Noynoy Aquino sich denn auch besonders für das Abkommen einsetzte. Kaum war es verabschiedet, forderten philippinische Aktivisten, er solle sofort Maßnahmen ergreifen, um die Situation von Haushaltshilfen im eigenen Land zu verbessern.

Die Entscheidung, eine Konvention für Hausangestellte zu formulieren, traf die ILO-Jahreskonferenz im vergangenen Jahr (siehe E+Z/D+C, S. 307). Der Druck, das oft deprimierende Schicksal von Haushaltshilfen zu verbessern, war in den Jahren zuvor gewachsen – nicht zuletzt, weil Migranten auch in der Öffentlichkeit zunehmend selbstbewusst auftreten. In verschiedenen Ländern hat es sogar schon Demonstrationen von Einwanderinnen ohne Aufenthaltserlaubnis gegeben. (dem)

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