Leserzuschriften

Leserbriefe

Eine Leserzuschrift aus Uganda und eine Antwort.

Ungesunde Kirchenmacht
E+Z/D+C 10/2007, S. 368

Nico Sebastian Schützhofers Ansichten zur Rechtfertigung von Abtreibungen widersprechen dem menschlichen Gewissen. Abtreibung ist eine moralische Angelegenheit, und Begriffe wie „Schwangerschaftsabbruch“ verschleiern nur die Wahrheit. Menschliches Leben beginnt nicht erst mit der Geburt, sondern bereits neun Monate früher. Deshalb ist eine Abtreibung nichts anderes als die Tötung einer Person innerhalb der ersten neun Lebensmonate. Der Artikel nennt einige Sachverhalte, die Abtreibungen rechtfertigten: Armut, ein sich drückender Vater, Vergewaltigung, ein missgebildeter Fötus oder Gefahr für das Leben der Mutter. Aber keiner dieser Punkte kann den grausamen Akt der Tötung eines unschuldigen menschlichen Lebens rechtfertigen. Ja, wir sollten versuchen, Schmerz und menschliches Leiden zu lindern. Aber wenn wir so weit gehen, Menschenleben zu opfern, dann gehen wir zu weit. Der Artikel verweist darauf, dass in Nicaragua seit der Verabschiedung des Abtreibungsgesetzes im November 2006 sechs Frauen infolge von „Komplikationen“ gestorben sind. Aber wie viele Babys wurden im selben Zeitraum gerettet? Abtreibung folgt dem unmoralischen Prinzip, nach dem der Zweck die Mittel heiligt. Man muss nicht religiös sein, um einzusehen, dass das falsch ist.
Sekitto Claver, Kyambogo, Uganda

Antwort von
Nico Sebastian Schützhofer:

Wie Sekitto Claver richtig betont, muss das Ziel in der Vermeidung menschlichen Leides bestehen. Das in Nicaragua eingeführte Totalverbot steht diesem Anspruch jedoch fundamental entgegen. Wenn eine Schwangere stirbt, kommt meistens auch der Fötus ums Leben. Ein totales Abtreibungsverbot wirkt in solchen Fällen also gegen das Leben der Schwangeren, nicht aber für das Leben des Fötus. Ähnliches gilt für schwere Fehlbildungen, die das Überleben außerhalb des Mutterleibes unmöglich machen, beispielsweise wenn überlebensnotwendige Organe nicht ausgebildet werden. Es ist eben gerade nicht moralisch, eine Schwangere per Gesetz zur Geburt eines Kindes zu zwingen, das wenige Minuten nach der Geburt sterben wird.

Wer vorgibt, in der Abtreibungsfrage eine besonders moralische Position zu vertreten, darf vor solchen Realitäten nicht die Augen verschließen. Ausnahmeregelungen für die genannten Fälle entspringen ethischen Prinzipien, die – ähnlich wie die Menschenrechte – über kulturelle Grenzen hinweg gelten. Die meis­ten Gesetzgeber haben sich zudem für Regelungen entschieden, die über diesen Minimalkonsens hinausgehen.

Auch in Nicaragua galt über hundert Jahre lang ein Gesetz, nach dem Abtreibungen aus „therapeutischen“ Gründen erlaubt waren. Eine emotionalisierende und generalisierende Kampagne führte jedoch zur Streichung der Ausnahmeregelung. Bis heute ist es nicht gelungen, die dringend nötige Aufklärung zu leisten und eine differenzierte Debatte anzustoßen. Im November wurde das totale Abtreibungsverbot erneut im Parlament bestätigt. Nur die Vertreter der Sandinistischen Erneuerungsbewegung MRS stimmten dagegen.

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