Ohne Frauen keine nachhaltige Entwicklung

Frauenförderung darf sich nicht nur auf Gesundheits- und Bildungsthemen beschränken. Nötig sind auch der Zugang zu Kapital, Land und Infrastrukturleistungen sowie die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Frauen. Die anhaltende Geschlechterdiskriminierung ist ökonomisch destruktiv.

[ Von Heidemarie Wieczorek-Zeul ]

Die Gleichstellung von Männern und Frauen und die aktive Teilhabe beider Geschlechter am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Fortschritt sind grundlegende Voraussetzungen für eine wirksame und nachhaltige Verringerung der Armut. Dies haben die Staats- und Regierungschefs bereits auf dem Millenniumsgipfel deutlich gemacht und sich daher das Millenniumsziel 3 zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter und Stärkung der Frauen als ein zentrales Ziel ins Pflichtenheft geschrieben.

Gerade während der deutschen Doppelpräsidentschaft im EU-Rat und bei den G8-Staaten werde ich dafür eintreten, dass die EU und die G8 gemeinsam mit unseren Partnern im Süden ihr Engagement für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verstärken. Ich setze dabei auf die wachsende Einsicht, dass die Diskriminierung von Frauen und Mädchen nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte und die Demokratie, sondern auch schlichtweg ökonomisch unvernünftig ist.

Zusammen mit den anderen Entwicklungsministerinnen und -ministern habe ich mich während der Petersberger Gespräche im März 2007 dazu verpflichtet, aktiv dafür einzutreten, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit der EU als eigenständiges, aber ebenso durchgängiges entwicklungspolitisches Ziel verstärkt verankert und umgesetzt wird. Ziel ist es, den politischen Vorgaben aus dem Europäischen Konsensus Taten und messbare Fortschritte folgen zu lassen.

Anhaltende Diskriminierung

Denn noch immer stellen Frauen weltweit zwei Drittel aller Menschen, die nicht lesen und schreiben können. Sie beziehen nur zehn Prozent der Einkommen und besitzen nur ein Prozent des globalen Vermögens, produzieren aber bis zu achtzig Prozent aller Grundnahrungsmittel in Afrika südlich der Sahara. Und das, obwohl Frauen nur zehn Prozent der Anbauflächen und weniger als zwei Prozent aller Landtitel in Entwicklungsländern besitzen. Bedenkt man in diesem Zusammenhang, dass afrikanische Frauen gegenwärtig nur über ungefähr zehn Prozent aller an Kleinbauern vergebenen Kredite und insgesamt nur über ein Prozent aller landwirtschaftlichen Kredite verfügen, dann sieht man, welche Chancen ungenutzt bleiben.

In ihrer Rede zur Eröffnung der hochrangigen Konferenz zum Thema „Wirtschaftsmacht Frauen“ am 22. Februar 2007 in Berlin unterstrich Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Förderung und tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile ein programmatisches Staatsziel ist und eine aktive Politik erfordert. Mit ihrer Anwesenheit, so hat sie es selbst betont, wollte sie dokumentieren, dass sie als Bundeskanzlerin, aber auch als EU-Ratspräsidentin und als G8-Vorsitzende die Umsetzung des Gender Aktionsplans „Economic Empowerment of Women as Smart Economics“ der Weltbank, für den ich die politische Schirmfrauschaft im September 2006 übernommen habe, voll unterstützt. Das freut mich sehr!

Gleichberechtigung ist eine zentrale Frage der Demokratie und Menschenrechte. Aber, das beweisen immer mehr Studien, sie hat auch gute ökonomische Gründe. Die ungleiche Behandlung von Frauen kostet die Weltwirtschaft jährlich Milliarden. Weltbankstudien zeigen: Die Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens könnten bei Nutzung des wirtschaftlichen Potentials der Frauen ihr Wirtschaftwachstum von 1,9 Prozent auf 2,7 Prozent jährlich steigern. Studien zu Burkina Faso und Kenia zeigen, dass die landwirtschaftliche Produktivität dieser Länder um bis zu zwanzig Prozent gesteigert werden könnte, einzig und allein aufgrund einer gerechteren Verteilung und eines gerechteren Zugangs zu landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren. Viele weitere derartige Hinweise zeigen, dass eine ernst gemeinte Armutsbekämpfung und Wachstumspolitik ohne die Frauen nicht möglich ist.
Wenn es ihnen ermöglicht wird, ihre Potentiale zu entfalten, sind die Männer und Frauen in Entwicklungsländern wie auch in modernen Industriegesellschaften die größte Ressource für nachhaltige Entwicklung. Mit seinem analytischen Ansatz und seiner Vorstellung einer „Ökonomie für den Menschen“, so der deutsche Titel eines seiner Bücher, hat der Ökonom, Moralphilosoph und Nobelpreisträger Amartya Sen den Akzent auf ein Thema gelenkt, das uns immer wieder neu beschäftigen wird: Chancengleichheit geht einher mit wirtschaftlicher Effizienz.

Die Förderung der politischen und wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen setzt vitale Kräfte frei und hat einen positiven Effekt auf die Selbstbestimmung und Lebensbedingungen der Frauen, ihrer Familien und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Wie viele andere Aspekte der Entwicklungsökonomie müssen wir auch diese Wechselwirkungen noch besser verstehen. Hierzu wird auch der Gender-Aktionsplan der Weltbankgruppe einen wichtigen Beitrag leisten. Eines lässt sich aber schon heute mit Überzeugung sagen: Gesellschaften und der Weltwirtschaft entgehen ohne die aktive und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen große Entwicklungschancen.

In der Entwicklungspolitik verfolgen wir einen zweigleisigen Ansatz (dual track approach) aus „Gendermainstreaming“ und gezielter Förderung von Frauen. So ist es Aufgabe der Staaten, für bessere Zugangsbedingungen zu Märkten und die Gestaltung und Einhaltung des Rechtsrahmens zu sorgen, gleichzeitig brauchen wir gezielte, an den Bedürfnissen von Frauen ausgelegte Maßnahmen und Investitionen – beispielsweise in zeitsparende Infrastruktur wie Transport, Wasser, Energie oder auch Kinderbetreuung. Wir können unsere Zeit nur einmal einsetzen! Studien haben belegt, dass Frauen etwa im ländlichen Senegal, in Mosambik und Ost-Uganda im Durchschnitt 15 bis 17 Stunden in der Woche allein mit Wasserholen verbringen. Andere Studien aus den 1990er Jahren zeigen, dass Frauen südlich der Sahara volumenmäßig mehr auf ihren Köpfen transportierten, als im gleichen Zeitraum in Fahrzeugen transportiert wurde. Das muss sich ändern: Frauen sind keine Lastesel!
Die Weltbankgruppe als größte Entwicklungsbank weltweit finanziert jedes Jahr Vorhaben im Umfang von mehr als 20 Milliarden Dollar. In Ergänzung zur Gender Strategie der Weltbank will der Gender-Aktionsplan dafür sorgen, dass die Weltbankprogramme Frauen in Zukunft stärker erreichen und sich die Förderung nicht auf den Bildungs- und Gesundheitsbereich beschränkt.

Der Plan ist zugleich eine strategische Initiative, die darauf ausgelegt ist, den Zugang von Frauen zu Produktivfaktoren wie Kapital und Land, Infrastrukturleistungen sowie die Verbesserung des rechtlichen Rahmens im Arbeitsmarkt und beim Eigentum- und Grunderwerb zu verbessern. Er stellt Anlauffinanzierungen für innovative Projekte und Förderansätze zur Verfügung und unterstützt spezifische Analysetätigkeiten, die einer stärkeren Verankerung von auf die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen ausgelegten Projekten und Programmen in den Armutsbekämpfungsstrategien der Partnerländer und in der Kreditpolitik der Weltbankgruppe dienen. In dem Plan unterstreicht die Weltbank den Wunsch und die Notwendigkeit, mit Partnern im Norden und Süden eng zu kooperieren, um Frauen zur Entfaltung ihrer Potentiale zu verhelfen.

Bei der Umsetzung des Gender-Aktionsplans kooperiert die Weltbank erstmalig ganz eng mit UNIFEM, dem UN-Entwicklungsfonds für Frauen. Ich begrüße das sehr. Wir alle müssen unsere komparativen Vorteile und Stärken nutzen und in Wert setzen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Dies gilt auch und besonders bei der Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Beseitigung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen.

Bei allen unseren Maßnahmen nehmen wir die von unseren Partnern im Süden auf den Weg gebrachten Initiativen als Ausgangspunkt. Ich denke zum Beispiel an das von bisher 42 afrikanischen Staats- und Regierungschefs unterschriebene und im September 2005 in Kraft getretene Zusatzprotokoll zur ‚African Charta on Human and Peoples’ Rights’ zu den Rechten der Frau. Damit ist eine afrikanische Rechtsgrundlage geschaffen und spezifische Rechtsansprüche zum Schutz und zur Stärkung der Rolle und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen im afrikanischen Kontext festgelegt worden, so auch die Garantie und Anerkennung ökonomischer Rechte sowie gleiche Land- und Besitzrechte.

Mit der Solemn Declaration on Gender Equality in Africa haben die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union sich zur Umsetzung und Einhaltung dieses Rechtsrahmens bekannt und sich mit einer jährlichen Berichtspflicht ein strenges Monitoring auferlegt. Diese Initiativen und Eigenanstrengungen verdienen nicht nur Beachtung, sondern auch Unterstützung und unser aller Einsatz.

In dem Maputo-Protokoll und der Solemn Declaration wird aber auch Bezug genommen auf andere eng mit der geschlechtsbedingten Benachteiligung von Frauen und Mädchen gekoppelten Entwicklung – die starke Verbreitung und zunehmende Feminisierung von HIV/AIDS. Denn zirka 75 Prozent aller Neuinfizierten in Afrika südlich der Sahara sind Mädchen und junge Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren. Alarmierende Zahlen, denen wir, um es mit den Worten der Bundeskanzlerin zu unterstreichen, nur mit einer aktiven Politik begegnen können. Die Bekämpfung von HIV/AIDS ist ebenso wie Afrika ein zentrales Thema unserer G8-Präsidentschaft.

Effektive und nachhaltige Investitionen zur Stärkung der Frauen bedürfen auch der Ausgestaltung der institutionellen und politischen Rahmenbedingungen und der effektiven Integration des Themas in die neuen Entwicklungsinstrumente, wie Budget- und Programmfinanzierung. Es bedarf darüber hinaus analytischer Arbeiten und der Fortentwicklung von Methoden zur besseren Verankerung des „gender mainstreaming“ auch und vor allem in der Stärkung von gender-orientiertem Management der öffentlichen Planung, inklusive der Haushalte und des Finanzwesens. Diesen Herausforderungen stellen wir uns im Dialog mit unseren Partnern im Süden und im Norden.

Seit dem Millenniumsgipfel 2000 setzen wir in der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit deutlich mehr als die Hälfte unserer Mittel für Vorhaben mit ausgewiesenen positiven Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Darüber hinaus sind seitdem fast eine halbe Milliarde Euro für Vorhaben zugesagt worden, die in erster Linie die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter zum Ziel haben. Ein eindrucksvolles Beispiel sind die von Deutschland geförderten Spar- und Kreditgenossenschaften, zum Beispiel in Nepal: Nicht nur sind heute knapp die Hälfte aller Mitglieder weiblich, es sind auch gerade diejenigen Genossenschaften besonders erfolgreich, die fast ausschließlich aus Frauen bestehen. Unsere Entwicklungszusammenarbeit erreicht mit der Förderung von Mikrokrediten heute mehr als 50 Millionen Menschen, etwa 80 Prozent davon sind Frauen. Wir müssen und wollen auf diesem Weg weiter vorankommen.

Die Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen kann nur im Dialog mit wichtigen Akteuren aus der Privat- und Finanzwirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gelingen. Dafür arbeiten wir, denn nur mit den Frauen kommen wir weiter!

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