Editorial

Zweierlei Maß

Wahlen sind die Grundlage jeder Demokratie. Aber dass irgendwo Wah­len stattfinden, bedeutet längst nicht, dass dort wirklich De­mo­kratie herrscht. Damit das der Fall ist, müssen weitere Kriterien erfüllt sein.

Beispielsweise muss der Rechtsstaat stark genug verankert sein, um Vertrauen in korrektes Behördenhandeln zu rechtfertigen. Manipulation von Wahlzetteln oder -urnen ist ein beliebtes Mittel, um Ergebnisse im Sinne der Regierung zu verfälschen. Die staatliche Gewaltenteilung muss also so konsequent an­ge­wen­det werden, dass die Exekutive auch dann glaubwürdig bleibt, wenn es am Wahltag um die Macht geht. Auf keinen Fall dürfen staatliche Ordnungskräfte versuchen, Resultate mit Gewalt zu unterdrücken oder schon im Vorfeld Oppositionskandidaten und ihre Anhänger einzuschüchtern.

Zugleich muss das Gewaltmonopol des Staates gut etabliert sein. Krawalle und sogar bürgerkriegsähnliche Zustände brechen immer wieder aus, wenn straff organisierte oder gar bewaffnete Interessengruppen Wahlen und deren Ergebnisse in Frage stellen. In der Praxis erweisen sich in diesen aufgeheizten Tagen die Grenzen zwischen staatlichen Einheiten und nichtstaatlichen Akteuren leider oft als fließend. Kenia und Simbabwe sind aktuelle Beispiele.

Wahlen müssen regelmäßig stattfinden und die politischen Kräfte immer wieder neu austarieren. Es geht eben nicht darum, einen König, Diktator oder Kolonialherrn zu bestimmen, der das Land dann ausplündert – und vielleicht noch Verwandte und Angehörige seiner Ethnie oder seines Klans begünstigt. In Ländern ohne demokratische Tradition fällt dieser Perspektivenwandel oft schwer, und das war er auch oft in Europa. Rein prozedural korrekte Wahlen bleiben indessen überall dort von geringem demokratischem Wert, wo nicht freie Medien pluralistische De­bat­ten ermöglichen. Bestimmt auf den domi­nanten Ka­nä­len einseitige Berichterstattung den Diskurs, sind alle Abstim­mungen fragwürdig – egal, ob in Malaysia, Russland oder dem EU- und NATO-Mitglied Italien.

An Wahltagen wird also stets zweierlei gemessen:
– erstens, ob die bürgerlichen Freiheitsrechte von der Rede- über die Versammlungs- bis zur Assoziationsfreiheit gewahrt sind, und
– zweitens, wie das aktuelle Vertrauen der Wähler auf die politisch aktiven Kräfte verteilt ist.
Selbstverständlich interessiert Wähler am Wahlabend vor allem, wer sie in den nächsten Jahren regieren wird. Darauf richten sie ihre Aufmerksamkeit. Und ohne jeden Zweifel muss diese Frage im nationalstaatlichen Kontext ohne Einflussnahme fremder Mächte beantwortet werden.

Dennoch ist die erste Frage wichtiger. Denn nur wo die Freiheitsrechte intakt sind, kann Demokratie stabil sein. Und nur Staaten, die aus Sicht ihrer Bevölkerung legitim sind, können im internationalen Kontext auf Dauer verlässliche Partner sein. Das Prinzip der Nichteinmischung ist deshalb em­pi­risch in einem Punkt schon völlig zu Recht aufgehoben worden: Ausländische Wahl­beobachter sind aus demokratischer Perspektive sinnvoll und unproblematisch.

Vielleicht hätte ihre Präsenz 2000 sogar in Florida eine Legiti­mi­tätskrise der USA verhindert. Das unklare, um­strittene Wahlergebnis dort hat jedenfalls weder dem Ansehen Amerikas noch dem Glauben an die universellen Prinzipien der Demokratie gedient – und folglich allen, die sich in arabischen Ländern oder anderswo gegen autoritäre Herrschaft engagieren, das Leben noch schwerer gemacht.

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