Hochschulen

Von Recht und Gerechtigkeit

Weil juristische Regeln allein noch keine Gerechtigkeit schaffen, sollten Jurastudenten mehr begreifen als nur Gesetzestexte, Grundsätze und Theorien. Eine Rechtsprofessorin von der Universität Delhi erläutert, wie Gerechtigkeitsaspekte in das Studium einfließen können.


[ Von Ved Kumari ]

Der Begriff „Gerechtigkeit“ hat viele Facetten. Wie der prominente indische Rechtsgelehrte Upendra Baxi ausgeführt hat, kann „Justice“ vielerlei bedeuten:
– Gerechtigkeit durch Gesetz und Verfahren,
– Gerechtigkeit als Tugend (eines Individuums/Verhalten),
– Gerechtigkeit als Qualität politischer Strukturen (Beachtung von Menschenrechten und Menschenwürde),
– Gerechtigkeit als Erstattung vorsätzlich verursachter Schäden,
– Gerechtigkeit als Vergeltung (vor allem als Strafgerechtigkeit, um Verletzungen von Menschen, an Privateigentum und öffentlicher Ordnung zu ahnden, aber auch mit Blick auf soziale Rehabilitation oder Selbsterziehung von Tätern),
– Gerechtigkeit im Sinne von gesetzmäßiger Verfügung über Produktionsmittel,
– Gerechtigkeit als angemessene Verteilung von Gütern (ob von normativen, grundsätzlichen, öffentlichen Gütern oder sogar Würde),
– Gerechtigkeit als Gleichverteilung von Freiheiten, Anerkennung von Gleichwertigkeit und Sorge um alle Menschen sowie
– Gerechtigkeit als angemessene Verteilung von Vermögen und Einkommen, die allen Menschen den Zugang zu Ressourcen für ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht, sowie als Gewährung von Chancen, seine Lebensprojekte frei zu wählen.

Die juristische Ausbildung muss junge Menschen mit diesen Dimensionen vertraut machen. Gesetze sind wirkungsvolle Mittel, um Rechte durchzusetzen – für diejenigen, die sie zu nutzen wissen. Jedoch taugen sie auch zur Unterdrückung – ausgelegt von denen, die sich nicht um Arme und Benachteiligte sorgen. Die Wirkung von Gesetzen hängt davon ab, ob sie genutzt werden, um Gerechtigkeit zu schaffen oder um Privilegierten zu dienen.

Es kommt auf die juristische Ausbildung an. Studenten werden einmal als Richter, Anwälte, Politiker, Beamte und so weiter arbeiten. Die Hochschulen müssen sie auf das Berufsleben vorbereiten.

Juristische Nothilfe

Weltweit setzen viele Jurafakultäten Gerechtigkeitserziehung mit juristischer Nothilfe gleich, die Dozenten und Studenten für Arme und Benachteiligte anbieten. Wenn die Lehrenden Erfahrungen solcher „legal aid clinics“ in Vorlesungen und Seminaren nutzen, erreichen sie auch Studenten, die nicht selbst mitmachen.

Tatjana Zykina von der Technischen Staatsuniversität Archangelsk (Russland) stellt zum Beispiel die Legende von der Gleichheit vor dem Arbeitsrecht in Frage, indem sie empirische Fälle aus der juristischen Nothilfe der Universität mit Studenten diskutiert. Sie erläutert die Angst vor Kündigung, derentwegen sich viele Angestellte nicht trauen, ihre Arbeitgeber zu verklagen. Anhand empirischer Fälle belegt sie, dass Frauen schlechter bezahlt werden als Männer und dass auch Berufe, die Frauen bevorzugen – wie Ärztin oder Lehrerin –, vergleichsweise schlecht vergütet werden.

Legal aid clinics sind kostspielig. Die Arbeit der Studenten muss intensiv betreut werden, damit die Qualität stimmt. Deshalb können in der Regel nur wenige Studenten mitmachen. Die meisten Jurafakultäten können sich solche Sprechstunden gar nicht leisten.

Die Mehrzahl der Jurastudenten wird also gar nicht mit Gerechtigkeitsfragen konfrontiert. Das Studium konzentriert sich typischerweise auf Grundsätze, Theorien und den Wortlaut von Gesetzen. Die Wirkung von Recht auf arme Leute wird nicht beleuchtet. Das muss sich ändern, wenn das Jurastudium nicht nur effiziente, sondern auch sozial verantwortliche Juris­ten hervorbringen soll. Alternativen zum Nothilfe-Ansatz sind also nötig.

Eine Möglichkeit ist, mit Seminararbeiten Anwälte, die an echten Fällen arbeiten, argumentativ zu munitionieren. Steven Schwinn von der John Marshall Law School in Chicago stellte Studenten in einem verfassungsrechtlichen Seminar die Aufgabe, einen Revisionsantrag in Sachen Schwu­lenehe vor dem Berufungsgericht von Maryland zu begründen. Er teilte die Studenten in Gruppen ein, die verschiedene Dimensionen des Falles untersuchten. Die Ergebnisse wurden dann den Anwälten zur Verfügung gestellt, die den Fall tatsächlich vertraten. Die Arbeiten wirkten sich übrigens auf die Abschlussnoten der Studenten aus.

An fast allen Jurafakultäten gibt es einen Einführungskurs, der den Studenten wichtige Grundlagen vieler Themen vermittelt: Rechtsprechung, Strafrecht, Zivilrecht und so weiter. Arkadi Gutnikow vom Rechtsinstitut in St. Petersburg nutzt das, um zu zeigen, wie dieselben Begriffe für verschiedene Menschen verschiedene Dinge bedeuten und warum benachteiligte Menschen auch vor Gericht Nachteile haben. Er lehrt, dass das Gesetz Macht verleihen, aber auch entziehen kann. Er arbeitet mit Rollenspielen, Fallstudien und sozialen Projekten.

Diskriminierung auf Grund von Armut, Geschlecht, gesellschaftlicher Stellung, Hautfarbe und so weiter muss nicht Thema eines eigenen Kurses sein. Amita Dhanda von der Nalsar-Universität im indischen Hyderabad veranstaltet im Grundstudium einen Pflichtkurs zu Recht und Armut und lehrt darin, wie politische Entscheidungen Armut ent-, aber auch verschärfen können und dass Gesetze im Entwicklungsprozess eine Rolle spielen.

Ich selbst habe Genderfragen in Straf- und Familienrechtskursen behandelt. Mit nichtjuristischem Material habe ich nachgewiesen, dass die Behauptung der Gleichheit und Statusverbesserung von Frauen in Indien stark übertrieben ist. Im Strafrecht habe ich kritische Literatur verwendet, um zu zeigen, wie Geschlechterdiskriminierung die Formulierung und Implementierung von Gesetzen prägt.

Als ich Genderaspekte im Familienrecht behandelte, bin ich bei Kollegen auf größere Vorbehalte gestoßen. Also formulierte ich relevante Kernfragen (etwa zu Erbschaft, Scheidung, Vormundschaft über Kinder et cetera) und machte sie zum Kursthema. So stellte ich sicher, dass die Studenten damit konfrontiert wurden, obwohl einige Kollegen einen Bogen darum machen wollten.

Relevante Fragen

Es wäre falsch, Fragen der Gerechtigkeit nur in Spezialkursen aufzuwerfen. Gerechtigkeit sollte ein Querschnittsthema des gesamten Jurastudiums sein. Es ist zwar leichter, kritische Quellen für die Themen zu finden, bei denen der Gerechtigkeitsaspekt offensichtlich ist, wie im Familien-, Straf- oder Verfassungsrecht. Trotzdem ist Gerechtigkeit auch in Fachgebieten wie Vertrags- und Verwaltungsrecht oder der Auslegung von Gesetzen wichtig. Lehrende können das mit spezifischen Fragen herausstellen:
– Sind Arme und Reiche vor dem Gesetz wirklich gleich?
– Haben ungebildete Menschen dieselben rechtlichen Chancen wie solche mit Hochschulabschluss?
– Ist es dasselbe, wenn eine Frau oder ein Mann vor Gericht zieht?
– Spielt Hautfarbe eine Rolle?
– Was ist mit ethnischer, religiöser oder sprachlicher Bevorzugung?
– Gibt es spezielle Regeln für Kinder sowie für Behinderte, Alte oder benachteiligte Menschen?

Die Diskussion solcher Fragen macht im Unterricht schnell klar, dass es im Recht Diskriminierung auf der Basis von Geschlecht, sozialer und gesellschaftlicher Position, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion und Vermögen gibt. Das kann auf der normativen, der begrifflichen und der vollstreckenden Ebene auftreten.

Daraus ergeben sich neue Fragen:
– Wer war an einer speziellen Gesetzgebung besonders interessiert?
– Wessen Verhalten beeinflusst ein Gesetz?
– Welcher Effekt war beabsichtigt?
– Und welcher Effekt ist eingetreten?
Um den Sinn und Zweck von Gesetzen zu verstehen, müssen Jurastudenten wissen, wie Parlamentarier denken und warum Reformen oft nicht das bewirken, wofür sie gemacht wurden.

Aktivitäten außerhalb des Lehrplans bieten weitere Gelegenheit, sich Aspekten der Gerechtigkeit zu nähern. Vielerorts gibt es Wettbewerbe, um in simulierten Prozessen die anwaltlichen Fähigkeiten von Studenten zu testen. Auch das kann so gestaltet werden, dass Gerechtigkeitsfragen und nicht nur technische Aspekte relevant sind.

Gerechtigkeit sollte jedenfalls nicht nur Gegenstand des Unterrichts, sondern auch von Prüfungen sein. Allzu oft geht es nur um Gedächtnisleistungen der Studenten. Analytische und Anwendungsfähigkeiten sind aber zumindest gleich wichtig. Sie sollten deshalb auch geprüft werden.

Auf vielerlei Art und Weise lassen sich Gerechtigkeitsaspekte in das Jurastudium integrieren. Hochschulen müssen ihre Studenten dafür sensibilisieren, damit sie nicht die formal korrekte Anwendung von Gesetzen mit Gerechtigkeit verwechseln. Allzu oft behandeln Studiengänge den Unterschied zwischen Gerechtigkeit im Sinne von korrekten Verfahren und Gerechtigkeit in einem weiteren, sozioökonomischen Sinn gar nicht. Ob das Recht befolgt wird oder nicht, hängt aber in jeder Gesellschaft davon ab, dass die Menschen den Eindruck haben, es diene der Gerechtigkeit im umfassenderen Sinn.

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