Umweltrecht

Weltgemeinschaft braucht strengeres Umweltrecht

Angesichts der eskalierenden globalen Umweltkrise hat die internationale Staatengemeinschaft sinnvolle Abkommen geschlossen. Es muss aber noch viel mehr geschehen. Onlinekurse auf der Website des UN-Umweltprogramms (UNEP) vermitteln international relevantes juristisches Wissen.
Erfolgreiche Kampagne: Angehörige der Dongria Kondh bei der Anreise zu einer Demonstration gegen Bauxitbergbau im indischen Bundesstaat Odisha. picture-alliance/REUTERS/staff Erfolgreiche Kampagne: Angehörige der Dongria Kondh bei der Anreise zu einer Demonstration gegen Bauxitbergbau im indischen Bundesstaat Odisha.

1992 beschloss der Erdgipfel in Rio de Janeiro die UN-Rahmenkonvention über den Klimawandel (UNFCCC – UN Framework Convention on Climate Change). Mit ihr will die Menschheit die globale Erhitzung in den Griff bekommen, aber bislang reicht das, was in ihrem Kontext geschehen ist, nicht aus.

Die UNFCCC sieht ständige Weiterentwicklung auf jährlichen Konferenzen der Mitgliedsländer (COPs – Conferences of the Parties) vor. Das letzte große Klimaabkommen wurde 2015 in Paris geschlossen. Seine Ziele sind rechtlich nicht bindend, aber sinnvoll. Unter anderem wurde beschlossen, dass weltweite Durchschnittstemperaturen höchstens um zwei Grad und möglichst nur um 1,5 Grad Celsius über das vorindustrielle Niveau steigen sollen.

Alle Unterzeichnerstaaten sollen sich selbst Emissionsziele setzen und diese systematisch hochschrauben. Dafür sollen COPs regelmäßig Bestand über das bisher Erreichte aufnehmen. Bei gegenwärtigen Trends werden die durchschnittlichen Temperaturen bis Ende dieses Jahrhunderts um mehr als drei Grad Celsius steigen.

Wer das Pariser Klimaabkommen im Detail verstehen will, kann von einem Onlinekurs auf der UNEP-Website profitieren. Er trägt den Titel „Climate Change International Legal Regime“. Zu den wichtigen Punkten gehört, dass hochentwickelte Länder mit Klimafinanzierung schwächere Partner unterstützen müssen und dass sie dafür eine Vielfalt von Instrumenten und Kanälen nutzen können. Sie haben zudem eine Pflicht, die am wenigsten entwickelten Länder und kleinen Inselstaaten, die den schädlichen Folgen des Treibhauseffekts besonders ausgesetzt sind, bei der Stärkung von Institutionen und Fortbildung zu unterstützen.

Das Pariser Abkommen äußert sich nicht zu Entschädigungen, worüber international unter den Schlagworten „loss and damage“ verhandelt wird. Ende letzten Jahres beschloss die COP in Ägypten, dafür einen Mechanismus zu schaffen. Sie erreichte aber nur wenig mit Blick auf die Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen.

Rückblick auf das Kyoto-Protokoll

Der Kurs geht auch auf das Kyoto-Protokoll ein, das 1997 in Japan beschlossen wurde. Es unterschied hochentwickelte Länder und post-sowjetische Transitionsländer (Annex 1) von allen anderen. Es benannte für die Mitglieder der ersten Gruppe jeweils prozentuale Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen. Insgesamt sollten Emissionen der Annex-1-Länder bis 2012 um mindestens fünf Prozent sinken. Verschiedene Regeln sorgten für Flexibilität.

Beispielsweise konnten Länder ihre Pflichten gemeinsam erfüllen, sodass ein Land weniger tun musste, wenn das andere Land mehr als vorgesehen erreichte. Das Protokoll schuf auch den Clean Development Mechanism, der es Annex-1-Ländern erlaubte, Emissionsreduktionen in nicht-Annex-1-Ländern für sich selbst zu reklamieren, wenn sie die entsprechenden Investitionen unterstützt hatten.

Aus mehreren Gründen gilt das Protokoll mittlerweile als Fehlschlag:

  • Die USA ratifizierten es nie, denn Präsident George W. Bush urteilte, es würde der Volkswirtschaft schaden.
  • Andere Annex-1-Länder stiegen später aus.
  • Als Gruppe erreichten die Annex-1-Länder zwar die Ziele, aber das lag vor allem am Kollaps der Wirtschaft im früheren Ostblock und an den Auswirkungen der globalen Finanzkrise von 2008.
  • Das Protokoll führte also nicht zu Innovationen, die langfristig nachhaltiges Wachstum ermöglicht hätten. Es gab Anläufe, dem Protokoll mehr Zähne zu verleihen. Insgesamt erwiesen sich rechtsverbindliche Regeln zu Emissionszielen aber als zu problematisch. Deshalb kommen sie im Pariser Abkommen nicht vor.

Langfristig wirkmächtig war aber die Definition der Treibhausgase im Kyoto-Protokoll. 1997 gehörten dazu CO2, Methan, Lachgas, Fluorkohlenwasserstoffe, Perfluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexaflourid. 2012 kam Stickstofffluorid hinzu.

Auf der UNEP-Website stehen weitere interessante Jurakurse (siehe Box). Anfang 2023 waren es insgesamt 32.

Umweltschutz und Menschenrechte

Ein Kurs trägt den Titel „Mini course on environmental defenders“. Er geht zunächst darauf ein, wie sich Gruppen und Individuen für Umweltschutz einsetzen können, und beschreibt ökologisches Engagement weltweit.

Unter anderem befasst er sich mit einem indischen Rechtsstreit, der sich über zwölf Jahre hinzog. Der Oberste Gerichtshof erkannte am Ende die Rechte der Dongria Kondh, einer Adivasi-Ethnie, an, die gefordert hatte, ihre Wälder dürften nicht dem Bauxitbergbau geopfert und ihre religiösen Vorstellungen müssten respektiert werden. Solche Konflikte eskalieren allerdings oft gewaltsam und können zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen (siehe hierzu meinen früheren Beitrag).

Dem UNEP-Kurs zufolge wurden 2017 mindestens 197 Menschen wegen ökologischen Engagements getötet. Die Autoren räumen ein, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher sein dürfte, weil die Berichterstattung aus vielen Weltgegenden unzuverlässig sei. Sie zählen auch Opfer von bürgerkriegsähnlichen Zuständen nicht mit. Eine Stärke des Kurses ist jedenfalls, dass er auf individuelle Schicksale eingeht und die Realität nicht hinter Statistiken verbirgt.

Beispiele aus der ganzen Welt zeigen, dass sich die Konflikte ähneln und dass Projekte, die vermeintlich die Entwicklung vorantreiben sollen, oft erhebliche Umweltschäden verursachen. Klargestellt wird zudem, dass Morde meist im Kampf um natürliche Rohstoffe geschehen und dass Täter oft von Straflosigkeit, Gesetzlosigkeit und Korruption profitieren.

Ökologische Schäden beeinträchtigen indessen Menschenrechte. Staaten haben die Pflicht, Umweltaktivisten zu schützen, denn auch für sie gelten die UN-Vereinbarungen über den Schutz von Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten.

Beide Kurse zeigen, dass Regierungen oft Pflichten vernachlässigen, ob diese nun rechtlich festgeschrieben sind oder nicht. UNEP hilft, diese Dinge klarer zu sehen.

Link
https://leap.unep.org/

Suparna Banerjee ist Politikwissenschaftlerin und lebt in Frankfurt am Main.
mail.suparnabanerjee@gmail.com

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