Deutsche Entwicklungspolitik

Modifizierte Strategie

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat ein Reformkonzept unter dem Motto „BMZ 2030“ veröffentlicht. Künftig soll es staatliche bilaterale Zusammenarbeit mit weniger Partnerländern als bisher geben.
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Ausgangspunkt des Konzeptes ist die Zuspitzung weltweiter Krisen. Ausdrücklich genannt werden unter anderem der Klimawandel, der in jüngster Zeit wieder zunehmende Hunger sowie Gewaltkonflikte und fragile Staatlichkeit. Die Menschheit wachse, aber Lebensräume schrumpften. Das Strategiepapier warnt: „Würden alle Menschen so wirtschaften und leben wir in den Industrieländern, bräuchten wir zwei Erden. Wir haben aber nur die eine.“ Die Zeit dränge, denn die 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung gelte es im laufenden Jahrzehnt zu erreichen.

Entwicklungspolitik sieht das BMZ vor  als Querschnittsaufgabe der „gesamten Politik“. Ziel der Reform sei, die Mittel der Entwicklungspolitik „noch strategischer, wirksamer und effizienter“ einzusetzen. Ein Kernelement ist dabei die Reduzierung der Zahl der Länder, mit denen Deutschland bilateral staatlich kooperiert, von bisher 85 auf künftig nur noch 60.

Die bilaterale staatliche Zusammenarbeit führen bundeseigene Institutionen wie die GIZ, die KfW, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PFB) oder die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) durch. Andere Kooperationsformen, etwa über die Kirchen oder zivilgesellschaftliche Organisationen mit nichtstaatlichen Trägern, sind von der Reduzierung nicht betroffen. Auch die multilaterale Zusammenarbeit (über EU, UN und internatinale Finanzinstitutionen) soll wie bisher weiterlaufen. Ferner sollen gezielt Privatinvestitionen in Entwicklungsländern gefördert werden, was ebenfalls nicht zur bilaterale staatlichen Zusammenarbeit ist.

Das vorrangige Ziel der Entwicklungspolitik bleibt die Überwindung von Hunger und Armut. Als fünf Kernthemen benennt das Strategiepapier:

  • Ernährungssicherung,
  • Friedenssicherung,
  • Ausbildung und nachhaltiges Wachstum,
  • Klima und Energie sowie
  • Umwelt und natürliche Ressourcen.

Obendrein sollen Maßnahmen im Gesundheitswesen ausgebaut werden.

Das BMZ erwartet von den Partnerländern der bilateralen staatlichen Kooperation verstärkt Fortschritte bei guter Regierungsführung, der Einhaltung der Menschenrechte und der Korruptionsbekämpfung. Besonders reformorientierte Länder wie Äthiopien, Ghana oder Tunesien sollen als „Reformpartner“ auch besonders unterstützt werden. Derweil hätten sich manche Länder wie Costa Rica oder die Mongolei so positiv entwickelt, dass mittlerweile keine direkte staatliche Unterstützung aus Deutschland mehr nötig sei. In Ländern, die in Sachen Governance enttäuschen – wie etwa Myanmar oder Burundi –, sollen deutsche bilaterale Institutionen künftig nicht mehr aktiv sein. Das gilt auch für Länder, wo Deutschland bisher im Vergleich zu anderen Geberländern nur in geringem Umfang tätig ist. Beispiele sind Haiti und Sierra Leone.

Für die bilaterale Zusammenarbeit sieht das BMZ künftig drei Kategorien von Partnern vor. „Bilaterale Partner“, „globale Partner“ sowie „Nexus- und Friedenspartner“. Bei bilateralen Partnern geht es weitgehend um klassische Entwicklungszusammenarbeit. Zu dieser Kategorie gehören auch die obengenannten „Reformpartnerschaften“ sowie „Transformationspartnerschaften“ mit Ländern in Südosteuropa. Globale Partner sind dagegen Schwellenländer wie Brasilien, China oder Indien, mit denen gemeinsam an Lösungen für weltweite Zukunftsfragen wie etwa den Klimawandel gearbeitet werden soll. Mit Nexus-und Friedenspartner soll in Krisen- und Fluchtregionen kooperiert werden, um Gewalt einzudämmen und zu Gesellschaften zu stabilisieren.


Link
BMZ, 2020: Reformkonzept „BMZ 2030“ – Umdenken, Umsteuern.
https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/sMaterialie510_BMZ2030_Reformkonzept.pdf

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