Menschenrechte

Im Stich gelassen

Pakistans reichste Provinzen – Punjab und Sindh – weigern sich, intern Vertriebene (IDPs – internally displaced persons) aufzunehmen. Sie sprechen von Sicherheitsrisiken und mangelnden Mitteln. Damit verletzen sie das Recht auf Freizügigkeit, das Pakistan prinzipiell anerkennt. 2012 stritten Zentral- und Provinzregierungen sogar darüber, wer für die Versorgung der IDPs verantwortlich sei. Das zeigte, dass das Gespür für Föderalismus unterentwickelt ist und Institutionen in Notlagen nicht funktionieren.
Blutige Anschläge machen Pakistan zu schaffen – am 20. Januar traf es eine Universität in der Nähe von Peshawar. AP Photo/picture-alliance Blutige Anschläge machen Pakistan zu schaffen – am 20. Januar traf es eine Universität in der Nähe von Peshawar.

Während der Hochwasser von 2012 hatte Punjab, die größte Provinz, nicht einmal ein Amt für Katastrophenschutz. Dabei waren die Provinzen nach einer Rechtsreform von 2010 dazu verpflichtet, solch ein Amt zu gründen. Ein anderes schockierendes Beispiel für Behördenversagen war eine lange Debatte über die Folgen militanter Aufstände. Manche Spitzenbeamte bezweifelten, dass Sicherheitsoperationen als Katastrophe einzustufen seien. Ihnen zufolge stand Unterstützung zwar Flutopfern zu, nicht aber Menschen, die vor politischer Gewalt geflohen sind.

Die Menschenrechtslage für IDPs in Pakistan bleibt düster. Die UN-Leitlinien zur Binnenvertreibung von 1998 werden regelmäßig ignoriert oder wissentlich missachtet. Pakistans Menschenrechtskommission berichtet, Angehörige von Minderheiten seien willkürlich von einem Ort zum anderen verlegt worden und die Religionsfreiheit werde oft missachtet. Einer Gruppe vertriebener Hindus wurde etwa die Pacht von Land verwehrt, weil die örtliche Bevölkerung keinen nichtmuslimischen Tempel dulden wollte.

Immer wieder berichten Hilfsorganisationen, Schwangere oder Menschen mit Behinderungen würden nicht richtig versorgt. Schätzungen zufolge sind mehr als 70 Prozent der Binnenvertriebenen Frauen und Kinder. Wenn Kinder von ihren Eltern getrennt werden, erhalten sie oft nicht die nötige Betreuung und Unterstützung.

Frauen, die Haushalten vorstehen, haben Schwierigkeiten, sich offi­ziell registrieren zu lassen, weil das Meldegesetz davon ausgeht, dass Familien männliche Oberhäupter haben. Die Behörden wollen zudem einen gültigen, elektronisch erfassten Personalausweis sehen. Hunderttausende Frauen in konservativen ländlichen Gebieten haben aber ihr Heim vermutlich nie verlassen, um solch ein Dokument zu beantragen. Das ist offensichtliche Geschlechterdiskriminierung und verstößt gegen die Menschenrechte, die Menschenwürde und den Respekt vor Familien.

In den Städten finden IDPs nur schwer Arbeit, weil örtliche Behörden dazu aufrufen, niemanden einzustellen, der aus einem Stammesgebiet geflohen ist. Binnenvertriebene werden vielfach vom politischen Prozess ausgeschlossen – als Wähler ebenso wie als Kandidaten. Das liegt auch daran, dass die Wählerlisten veraltet sind. Viele IDPs haben zudem ihre Ausweise und sonstigen Dokumente verloren, so dass sie auch bei Rückkehr und Wiederansiedlung entrechtet bleiben.

Dass der pakistanische Staat afghanische Flüchtlinge, die ganz überwiegend sunnitische Muslime sind, tendenziell großzügiger behandelt als Binnenvertriebene, scheint paradox. Zu dieser traurigen Realität trägt bei, dass unter den IDPs auch religiöse Minderheiten sind und dass staatliche Stellen in Pakistan all zu oft überlastet, unterfinanziert und dysfunktional sind. (wm)

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