Klimaklage

Erste Klimaklagen feiern Erfolge

Weltweit verklagen immer mehr Verbände und Einzelpersonen Unternehmen, die durch ihre hohen CO2-Emissionen eine Mitschuld an der Klimakrise tragen. Nun sind erste Erfolge zu verzeichnen.
Studierende demonstrieren in Amsterdam gegen Shell. picture-alliance/NurPhoto/Romy Arroyo Fernandez Studierende demonstrieren in Amsterdam gegen Shell.

In vielen Ländern klagen Umweltaktivist*innen gegen Unternehmen auf Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015. In den Niederlanden errangen Umweltverbände einen der bislang größten juristischen Erfolge. Sie bezwangen 2021 den multinationalen Mineralölkonzern Shell. Das Gericht verpflichtete Shell, seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um 45 Prozent netto gegenüber 2019 zu reduzieren.

Das Bezirksgericht in Den Haag erkannte damit an, dass Shell verantwortlich für seinen CO2-Ausstoß ist, damit erheblich zur Erderwärmung beiträgt und dies gravierende Folgen für Bewohner*innen der Niederlande hat. Damals hieß der Konzern Royal Dutch Shell und hatte seinen Sitz in Den Haag. Ab 2022 verlegte er diesen vor allem aus steuerlichen Gründen nach London und benannte sich in Shell um.

17 300 Personen und sieben Umweltverbände hatten den Konzern auf die Einhaltung der Pariser Klimaziele verklagt. Zum ersten Mal will ein Gericht einen internationalen Öl-Riesen dazu zwingen, die im Klimaabkommen vereinbarten Ziele auch tatsächlich umzusetzen – und zwar weltweit. Denn das Urteil gilt für die gesamte Unternehmenstätigkeit. Damit ist es laut Expert*innen bahnbrechend: Erstmals sei ein global agierendes Unternehmen gerichtlich zum Klimaschutz verpflichtet worden. Dies bedeutet auch: Solche Verpflichtungen sind einklagbar.

Shell ist gegen die Gerichtsentscheidung in Berufung gegangen. Ob das Urteil in zweiter Instanz Bestand haben wird, ist unsicher. Der Konzern argumentiert, es sei nicht gerecht, als einziges Unternehmen herausgegriffen zu werden. Zudem gebe es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Gerichte gegen Privatunternehmen in Sachen Klimaschutz urteilen dürfen.

Weltweit nimmt die Zahl der Klagen für mehr Klimaschutz zu: Aktuell laufen laut Medienberichten rund 1700 Verfahren, mehrere davon gegen Energiekonzerne. So hat beispielsweise 2021 in Deutschland die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz, BMW und den Mineralölkonzern DEA geklagt, unter anderem mit der Forderung, bis 2030 die Produktion von Verbrennerneuwagen zu stoppen.

Die DUH hat bereits mehrfach erfolgreich gegen Bundes- und Landesregierungen sowie Kommunen geklagt. Im Fall von Mercedes hat das Landgericht Stuttgart die Klage im September 2022 abgewiesen. Nun zieht die DUH in die nächste Instanz.

Das französische Ölunternehmen TotalEnergies wurde von sechs zivilgesellschaftlichen Organisationen in Frankreich verklagt. Der Konzern will in Uganda Erdöl fördern und per Pipeline durch Tansania transportieren. Die Kläger*innen argumentieren, diese Pläne gefährdeten die Menschenrechte der dortigen Bevölkerung und die Umwelt und stünden dem Pariser Klimaabkommen entgegen. Der Fall ist seit Dezember 2021 vor dem Gerichtshof in Nanterre anhängig.

Sabine Balk ist FAZ-Redakteurin und freie Mitarbeiterin bei E+Z/D+C.
euz.editor@dandc.eu

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