Editorial

Das Private ist politisch

Die Familie scheint vielen das Natürlichste auf der Welt. In der Tat hat jeder Mensch Vater und Mutter. Wie diese ihre Beziehung gestalten und welchen Regeln sie sowie andere Familienmitglieder und die Verwandtschaft unterliegen, ist aber kulturell geprägt – also gerade nicht naturgegeben.

Die Familie unterliegt wie die Gesellschaft historischem Wandel. Regeln, die einmal selbstverständlich waren, gelten heute nicht mehr; dafür sind Dinge, die schier unvorstellbar waren, Alltag geworden. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Vor der industriellen Revolution war klar, dass Nachkommen für den Lebensunterhalt alter Menschen sorgen müssen. Heute kennen alle reichen Nationen Systeme der Altersrenten oder -pensionen. Dass homosexuelle Menschen öffentlich zueinander stehen, war in Europa noch vor wenigen Jahrzehnten unmöglich. Sex zwischen Männern war ein Straftatbestand. Das ist vorbei, und heute bekennen sich einige deutsche Spitzenpolitiker öffentlich zu ihren gleichgeschlechtlichen Neigungen.

Homosexuelle Paare können sich in Deutschland amtlich registrieren lassen und so einen eheähnlichen Rechtsstatus erlangen. In den USA tobt seit Jahren ein erbitterter Streit darüber, ob gleichgeschlechtliche Ehen mit denselben Rechten wie heterosexuelle zugelassen werden sollen – bis hin zur Kindsadoption. Wer das für einen Spleen der reichen Welt hält, irrt: Forderungen nach Homoehe werden auch in Indien erhoben (siehe S. 414 ff).

Familienrecht ist ein Machtfaktor. In armen Gesellschaften – wieder ist Indien exemplarisch – spielt staatlich kodifiziertes Recht oft eine geringere Rolle als religiös definierte Regeln und Traditionen. Alle Glaubensrichtungen kennen Hochzeitsrituale. Immer sind sie mit Rechten und Pflichten der beteiligten Personen verbunden. Das zeigt abermals, dass Familie ein kulturelles Phänomen ist. Durch formales Familienrecht – oder eben auch Glaube und Tradition – werden viele wichtige Fragen geregelt. Es geht um akzeptierte und geächtete Intimbeziehungen, um materielle Versorgungspflichten, um die Erziehungsberechtigung und Besitz- und Erbschaftsansprüche.

Aufgeklärte Gesellschaften gehen davon aus, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. So steht es in den Verfassungen. Im Alltag aber sieht es oft anders aus. Fast überall gibt es ein Machtgefälle zu Lasten der Frauen, obwohl das politisch oft ausdrücklich anders gewünscht wird und obwohl die Übermacht der Männer sozioökonomisch kontraproduktiv ist. Statistiken zeigen, dass Volkswirtschaften davon profitieren, wenn Frauen sich nach ihren eigenen Vorstellungen entfalten und Berufe ergreifen dürfen.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist Ausdruck von gesellschaftlichem Fortschritt – und sie beschleunigt die weitere Entwicklung. Das Private ist in der Tat politisch, wie das die Frauenbewegungen im Westen der siebziger Jahre formulierten. Indessen macht Veränderung auch Angst. Eine Reaktion auf Modernisierungsdruck ist die Rückbesinnung auf vermeintlich ewige Werte. Fundamentalisten aller Glaubensrichtungen springen darauf an. Die Radikal­islamisten der Taliban unterscheiden sich darin kaum von gewaltbereiten Abtreibungsgegnern in Nordamerika.

Deprimierende Terrorakte beweisen, dass Reformen, die die Privatsphäre berühren, besonders schwierig sind. Der Erfolg hängt davon ab, dass die Menschen die neuen Normen akzeptieren und beherzigen. Kluge Gesetzgeber können Fortschritt nicht erzwingen, sie können den Prozess aber unterstützen.

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