Ehe- und Familienrecht

Verletzende Tradition

Wie die meisten afrikanischen Länder ist Uganda ein Beispiel für Rechtspluralismus, wo Common law, Gesetzesrecht, religiöses und Gewohnheitsrecht koexistieren. Die meisten Frauen unterstehen dem Gewohnheitsrecht, in dem es vor allem um ihre Unterordnung geht. Am deutlichsten zeigt sich das bei der Heirat –Praktiken wie der Brautpreis verstärken das nur. Traditionalisten sprechen von schützenswerten Bräuchen, an denen nicht gerührt werden darf. Fortschrittliche Organisationen hingegen wollen sie reformieren.


[ Von Atuki Turner ]

Ein Brautpreis ist der Besitz – meist Geld oder Kühe –, den der Bräutigam den Brauteltern im Gegenzug zur Heirat gibt. Die Frau wird damit zu einem Besitztum degradiert. Außerdem entsteht der Eindruck, dass der Mann die reproduktiven und produktiven Kapazitäten seiner Frau gekauft habe, und zudem – noch wichtiger – ihren Gehorsam. Das Zahlen eines Brautpreises erlaubt dem Mann, sich seine Frau mit Gewalt gefügig zu machen. Der Preis muss wieder zurückgegeben werden, wenn der Mann sich von ihr scheiden lässt. Diese Praxis schwebt wie ein Damoklesschwert über der Frau und ihren Eltern und sichert ihren Gehorsam.

Eine Frage der Menschenwürde

Nach Artikel 21 (1) der ugandischen Verfassung ist jeder Mensch vor und im Gesetz gleich. Das Fordern eines Brautpreises stimmt mit diesem Prinzip offensichtlich nicht überein, da es die Frau zu einer käuflichen Ware macht und somit Artikel 24 der Verfassung bricht. Dieser besagt, dass jeder Mensch würdevoll zu behandeln ist. Trotz dieser frustrierenden Tatsache verteidigen viele immer noch den Brautpreis als schützenswerten Brauch, der nicht angegriffen oder zerstört werden darf.

Weil Frauen als Eigentum des Mannes oder des Clans gelten, dürfen sie kein Land und keinen Besitz haben, und nach einer Trennung haben sie kein Recht auf ihre Kinder. Stirbt ihr Mann, gilt die Witwen-Vererbung. Das bedeutet: Sie wird automatisch die Frau eines anderen. Lehnt sie sich dagegen auf, verliert sie Heim, Besitz und Kinder. Gewohnheitsrecht erlaubt Polygamie, und diese verschärft Gewalt gegen Frauen und Kindsmissbrauch.

Man ist sich der destruktiven Folgen dieser Tradition seit langem bewusst. Schon 1965 empfahl eine Kommission zum Status der Frau, den Brautpreis abzuschaffen (The Kalema Report, 1965).

Die nichtstaatliche Organisation MIFUMI begann ihre Kampagne gegen die Tradition des Brautpreises in Uganda im Jahr 2000. Ein Jahr zuvor hatte sie ein Projekt gestartet, um Frauen durch Rechtsvertretung und praktischen Beistand vor häuslicher Gewalt zu schützen. Diese Aktivitäten zeigten, dass Frauenrechte – im Sinne von Menschenrechten – nicht eingehalten wurden. Enger Kontakt zu den betroffenen Frauen und zusätzliche Recherche zeigten, dass der Brautpreis eine große Rolle bei häuslicher Gewalt spielt.

Im vergangenen Jahr nutzte die Bezirksregierung tatsächlich ihr lokales Mandat, um das Tororo Bridal Gifts Ordinance (2008) zu verabschieden, welches das Fordern und Rückerstatten des Brautpreises verbietet. Das lief in einem demokratischen Prozess ab, in den politische wie kulturelle Führer eingebunden waren. Obwohl das Ganze sehr umstritten war, ist es ermutigend, dass die Vernunft gesiegt hat. Aber in diesem wie in vielen anderen Fällen hängt das Engagement für Frauenrechte erheblich vom guten Willen einzelner Individuen in Machtpositionen ab.

Auf nationaler Ebene macht MIFUMI Kampagnen, um die Brautpreis-Praxis zu modifizieren oder abzuschaffen. Langsam dringt ihre Botschaft auch durch, und die Menschen beginnen zu verstehen, inwiefern sich der Brautpreis negativ auf den Status der Frau auswirkt. Doch erst seit sich auch Männer dafür starkmachen, wird ihr Anliegen ernst genommen.

Kulturelle Grenzen

Für Frauen ist es sehr schwierig, sich gegen das traditionelle Rechtssystem aufzulehnen – obwohl es ein anerkanntes Widerspruchsrecht gibt. Ein Kernproblem ist, dass das Gewohnheitsrecht ein ungeschriebenes Gesetz ist und es daher keine Mechanismen gibt, es zu reformieren. Urteilssprechungen und Verurteilungen werden den so genannten kulturellen Führern überlassen, die oft aus den Reihen der Traditionsverhaftedsten ausgewählt werden – ähnlich wie auch die katholische Kirche dazu neigt, ihre Päpste aus den traditionverhaftedsten und dogmatischsten Gruppen zu wählen.

Eine kulturelle Reform der Frauenrechte wird unter dem Patronat kultureller Führer mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit bagatellisiert – um so mehr, als es im Gewohnheitsrecht keine Foren für Widerspruch gibt. Hinzu kommt, dass die Tradition das Individuum dem Clan unterordnet. Das alles führt dazu, dass das Recht der Frau zu Selbstbestimmung und persönlicher Entwicklung kulturellen Erwartungen zum Opfer fällt.

Kultur hindert Frauen also daran, etwas aus ihrem Leben zu machen. Zum Beispiel kann ein Mann – ist der Brautpreis erst bezahlt – seiner Frau verbieten zu arbeiten, oder er kann sich ihre Verdienste unter den Nagel reißen. Vor allem aber kann er ihr ihre Mobilität nehmen. Er kann sich jederzeit von seiner Frau scheiden lassen und so viele Frauen heiraten, wie er möchte. In diesem Umfeld ist die Ansteckungsgefahr mit HIV für Frauen groß, weil sie durch Gewalt oder Androhung von Gewalt komplett unterworfen werden.

Die ugandische Regierung ist relativ fortschrittlich, was die Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen angeht – allerdings vor allem durch affirmative action in Erziehung und Politik. Es ist allerdings nicht einzusehen, warum sich das nicht auch auf Frauenrechte auswirken sollte. Gemäß internationalem Recht sind Regierungen verpflichtet, Frauen vor schädigenden kulturellen Praktiken zu schützen. Die Regierung von Uganda hat internationale Menschenrechtsinstrumente unterzeichnet und ist somit dazu verpflichtet (siehe Kasten). Bisher ist sie ist dem aber noch nicht nachgekommen. Dennoch können Aktionen auf rechtlicher Ebene hilfreich sein. In Uganda haben sich Frauengruppen erfolgreich gegen diskriminierende Scheidungsgesetze und weibliche Genitalverstümmelung durchgesetzt. Vor einiger Zeit reichte MIFUMI eine konstitutionelle Petition ein, um eine Erklärung zur Brautpreis-Praxis in Afrika zu bekommen. Die Anhörung war im September 2008, das Ergebnis wird noch erwartet.

Regierungen müssen politische Wege finden, gegen schädigende kulturelle Praktiken vorzugehen. Sie haben die Möglichkeit, Regeln aufzustellen und durchzusetzen. Diese Mittel auch zu verwenden ist natürlich auch rechtlich besonders dringend dort, wo der Schutz von Frauenrechten auch in der Verfassung festgehalten ist.

Mehrdeutige Botschaften

Regierungspolitik mischt sich meist nicht in kulturelle Streitfragen ein. Staatliche Autoritäten in Afrika neigen aber dazu, in diesen Angelegenheiten mehrdeutige Botschaften zu versenden. Sie unterstreichen einerseits das kodifizierte Recht, feiern aber auf der anderen Seite die Tradition. Jede Sanktion der Regierung wird so durch ihre eigene Rhetorik untergraben.

So sprechen sich beispielsweise Regierungsoberhäupter gegen Kinderheirat und die Verbreitung von HIV/Aids aus. Dennoch wird die Regierung kein Gesetz zum Schutz der Frau oder eines, das ihre Rechte während der Ehe sichert, erlassen. Was HIV/Aids angeht, ruft die ugandische Regierung immer noch zu Abstinenz, Treue und Gebrauch von Kondomen auf. Dabei ignoriert sie aber die Tatsache, dass Frauen dem Gewohnheitsrecht unterstehen und in einer gewalttätigen oder polygamen Beziehung nicht auf „safe sex“ beharren können.

Auch sind einige Aspekte der Verfassung selbst voller Widersprüche. Die ugandische Verfassung etwa verbietet Gesetze, Praktiken, Bräuche und Traditionen, die die Würde und das Wohlergehen von Frauen verletzen oder ihren Status schwächen. In der gleichen Verfassung steht aber auch, dass Menschen frei sind, ihre Kultur gemäß ihrem Glauben zu praktizieren (Art 37). Diese widersprüchlichen Botschaften verstärken das schlechte Gewissen, das Frauen ohnehin haben, wenn sie ihre Rechte und Selbstbestimmung einfordern, und denken, dass sie deshalb egoistisch sind und ihre Kultur zerstören.

Bis Gesetze zum Schutz von Frauenrechten bei Heirat und Familienangelegenheiten endlich erlassen wurden, gab es viele Verzögerungen. Offensichtlich agieren die Regierungen nur widerwillig. In Uganda zum Beispiel verblieb das Domestic Relations Bill für den Schutz von Frauenrechten in der Ehe, bei Besitzfragen, Vormundschaft, Scheidung und Nachfolge, mehr als 20 Jahre lang im Parlament.

In ihrem Bemühen um Frauenrechte tendiert die ugandische Regierung dazu, mit Symptomen umzugehen, die sie kaum versteht und oft falsch repräsentiert. Zugleich werden die Frauen, die sich auskennen würden, selten angehört. Sie haben oft nicht die Kenntnisse und Möglichkeiten, sich den allgemeinen Vorurteilen zu widersetzen.

Menschen, die meinen, wir sollten unsere Kultur ausleben dürfen, ignorieren die Tatsache, dass diese Praktiken ungeschrieben sind und von einer patriarchalischen Gesellschaft definiert und gehütet werden. Beim Gewohnheitsrecht geht es vor allem um die untergeordnete Position der Frau. Diejenigen, die die Unterdrückung der Frau wünschen, fürchten, die Macht und Kontrolle über sie zu verlieren. Sie ver­steck­en sich hinter der Kultur und geben vor, diese zu verteidigen. In Wirklichkeit geht es aber um nichts anderes als um die Unterdrückung der Frau.

Relevante Artikel

Governance

Um die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist gute Regierungsführung nötig – von der lokalen bis zur globalen Ebene.